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bargeldloser Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr ohne Bargeld, der Buchgeld (Geldarten) durch Überweisung oder Inkasso bewegt. b. setzt voraus, daß sowohl der Zahlende wie auch der Zahlungsempfänger ein Konto bei einem Kreditinstitut (Bank) oder Postgiroamt unterhält. Die Kontoeröffnung bringt für die Beteiligten am b. bestimmte Rechte und Pflichten mit sich, so z.B. die Pflicht für die Bank, Zahlungsaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.

 

 


 

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