Buchgeld
siehe unter Depositengeld siehe unter Geschäftsbankengeld siehe unter Giralgeld bei Geschäftsbanken Sichteinlagen der Nichtbanken bei Kreditinstituten (Banken). Entsteht durch die Geldschöpfung der Geschäftsbanken (Banken). Ist gegenüber dem Bargeld kein gesetzliches Zahlungsmittel, was aber ökonomisch ohne Belang ist (s. Geldfunktionen). Bildet mit dem Bargeldumlauf ausschließlich der Sichteinlagen öffentlicher Haushalte (Haushalt,
3.) bei der Bundesbank das Geldvolumen . Der Anteil des B. am Geldvolumen M1 beträgt etwa zwei Drittel.
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