Besitzkonstitut
Constitutum-Possessorium. Form eines Besitzmittlungsverhältnisses, das auf unmittelbaren und mittelbaren Besitz bzw. Besitzer abstellt. Im bankmässigen Kreditgeschäft tritt es vor allem dann auf, wenn ein Gegenstand - z. Besitzkonstitut eine Maschine - wegen des Faustpfandprinzips (Übergabe des Pfandobjekts an den Gläubiger der damit gesicherten Forderung) nicht als Kreditsicherheit in Form des Pfandrechts in Frage kommt, weil der Kreditnehmer den Gegenstand weiter für seine Produktion braucht.
In solchen Fällen wird das Objekt an die Bank übereignet und zugleich ein zweiter Vertrag abgeschlossen, der den Besitz bei dem Unternehmen belässt (z.B. Miet-, Pacht-, Gebrauchsüberlassungsvertrag O.A.). Der mittelbare Besitz wird hierbei dadurch hergestellt, dass der Besitzer des Gegenstandes, die Unternehmung, einem anderen, der Kredit gebenden Bank, unter Beibehaltung des unmittelbaren Besitzes den mittelbaren Besitz einräumt. Dieser Vorgang ist Inhalt der Sicherungsübereignung als Kreditsicherungsmittel.
siehe Sicherungsübereignung.
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