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Bundeshaushalt

siehe unter Bundeshaushaltsplan durch Gesetz vor Beginn des Rechnungsjahres festgestellte Einnahmen und Ausgaben der Bundesrepublik, die ausgeglichen sein müssen. Ist ein nach Einzelplänen gegliedertes Druckwerk von etwa 3000 Seiten. B. muß  wie der Haushaltsplan der Bundesländer  dem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht Rechnung tragen. Wird in wechselseitiger Unabhängigkeit gegenüber den Ländern aufgestellt. Über ihn ist durch den Bundesminister für Finanzen gegenüber dem Bundestag und Bundesrat Rechnung zu legen. Vom Bundesrechnungshof ist er auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen (GG Art. 114). Seine Entwicklung in Mrd EUR: 1950        12,5 1960        40,5 1970        88,0 1980      215,7 1990      380,0           einschließlich ehemalige 1995      487,0           DDR                Der Anteil des B. am Bruttosozialprodukt (Sozialprodukt) schwankt zwischen 13,0% (1970) und 15,3% (1982).

 

 


 

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