Bundeshaushalt
siehe unter Bundeshaushaltsplan durch Gesetz vor Beginn des Rechnungsjahres festgestellte Einnahmen und Ausgaben der Bundesrepublik, die ausgeglichen sein müssen. Ist ein nach Einzelplänen gegliedertes Druckwerk von etwa 3000 Seiten. B. muß wie der Haushaltsplan der Bundesländer dem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht Rechnung tragen. Wird in wechselseitiger Unabhängigkeit gegenüber den Ländern aufgestellt. Über ihn ist durch den Bundesminister für Finanzen gegenüber dem Bundestag und Bundesrat Rechnung zu legen. Vom Bundesrechnungshof ist er auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen (GG Art. 114). Seine Entwicklung in Mrd EUR: 1950 12,5 1960 40,5 1970 88,0 1980 215,7 1990 380,0 einschließlich ehemalige 1995 487,0 DDR Der Anteil des B. am Bruttosozialprodukt (Sozialprodukt) schwankt zwischen 13,0% (1970) und 15,3% (1982).
|