Bundeshaushaltsordnung
vom 19.8.69 enthält ergänzend zum Haushaltsgrundsätzegesetz die zu beachtenden Haushaltsgrundsätze bei Aufstellung, Vollzug und Kontrolle des Haushaltsplanes . Löste für den Bund die Reichshaushaltsordnung von 1922 ab. Gilt weitgehend auch für bundesunmittelbare juristische Personen.
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