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Call


1. siehe Call Option, bezeichnet an der Börse eine Kaufoption (Option), d.h. das zeitlich befristete Recht, nicht aber die Pflicht, Aktien zu einem festgelegten Preis , Basispreis genannt, zu jederzeit innerhalb der Laufzeit zu erwerben. C. werden an speziellen Börsen, Optionsbörsen, gehandelt. So in Deutschland an der Deutschen Terminbörse in Frankfurt/M. (Börse). C. werden erworben, wenn der Käufer aufgrund der von ihm erwarteten Kurssteigerungen (Kurs) Gewinne erzielen will. Verkauft werden C., um langfristig eine Position abzusichern oder um eine Prämie zu erzielen. Ggs. ist Put .
2. bezeichnet am Euromarkt die Option eines Emittenten (Emission), die begebenen Titel vor ihrer Fälligkeit zurückzuzahlen.

 

 


 

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