cif
Abk. für: cost, insurance, freight (engl. Kosten, Versicherung, Fracht) Vertragsklausel im internationalen Handel mit der Verpflichtung des Verkäufers (Exporteurs) zur Übernahme der Fracht-, Versicherungs- und anderen mit der Verladung im Bestimmungshafen verbundenen Kosten. In der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes (amtliche Statistik) werden alle Einfuhren mit cif-Werten an der deutschen Zollgrenze erfaßt. Dagegen verfährt die Deutsche Bundesbank in ihrer Zahlungsbilanzstatistik anders. Siehe auch fob.
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