deglomerative Marktspaltung
siehe unter horizontale Marktspaltung Form der Preisdiskriminierung im Monopol zur Ausnutzung der Konsumentenrente , wobei der Monopolist i. Ggs. zur agglomerative Marktspaltung den Gesamtmarkt in voneinander zu isolierende Teilmärkte oder Absatzschichten zerlegt. Gewinnmaximierung z.B. für zwei Teilmärkte tritt ein, wenn Grenzerlös des ersten Teilmarktes gleich dem Preis des zweiten und der Grenzerlös dieses gleich den einheitlichen Grenzkosten (Kosten) ist. Siehe auch Produktpreisbildung .
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