Delkredere
1. im Rechnungswesen Wertberichtigung für absehbare Zahlungsausfälle auf Forderungen , die zweifelhaft oder uneinbringlich sind.
2. im Rechtswesen eine Garantie für Zahlungsfähigkeit, z.B. der Handelsvertreter steht dem Unternehmer für die Verbindlichkeit des Käufers aus dem abgeschlossenen Vertrag ein.
|