Depotleistungen
siehe unter Depotgeschäft Aufbewahrung und Verwaltung von beweglichen Vermögensgegenständen, hauptsächlich Effekten , durch Banken für Kunden, die dadurch das Verlustrisiko und Verzug von Zins-, Dividenden- und anderen Terminen vermeiden. Es gibt verschlossenes Depot, bei dem die Bank keine Kenntnis vom Verwahrungsinhalt hat, und offenes, das mit der Verwaltung des Depotinhalts verbunden ist. Grundlage für D. ist das Depotgesetz. Es kennt die Sonderverwahrung, bei dem die betr. Effekten von Beständen der Bank sowie Dritter gesondert aufzubewahren sind (Streifbandverwahrung), und Sammelverwahrung, bei dem Effekten derselben Art für alle Kunden im gemeinsamen Bestand deponiert werden, sowie Girosammelverwahrung, bei dem die Effekten bei bestimmten Sammelbanken aufbewahrt werden.
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