Effekten
bankrechtlicher Begriff für fungible (Fungibilität) Wertpapiere , die
1. an der Börse frei gehandelt werden,
2. der Kapitalanlage dienen,
3. einen wiederkehrenden Anspruch auf Ertrag verbriefen. In der Praxis wird nach der Art der verbrieften Rechte unterschieden in:
1. Gläubiger-E. oder Renten, so z.B. Anleihen , Obligationen , Pfandbriefe u.a. Sie enthalten eine Vereinbarung über laufende Zinszahlung und Verpflichtung des Schuldners zur Rückzahlung des Darlehens an den Gläubiger. Zeitliche und mengenmäßige Steuerung der Emissionen für den Rentenmarkt betreibt der Zentrale Kapitalmarktausschuß .
2. Teilhaber-E. oder Aktien , da der Erwerber Miteigentümer an der Gesellschaft wird. Hierzu gehören auch Kuxe und Investmentanteile (Investmentgesellschaften). Siehe auch Beteiligungspapiere . Keine E. sind Wertpapiere des Zahlungsverkehrs wie z.B. Banknoten , Schecks , Wechsel sowie nicht fungible Wertpapiere wie Hypotheken , Sparkassenbriefe , Schuldscheine (Schuldscheindarlehen), da sie nicht vertretbar sind.
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