direkte Steuer
zu ihrer Klassifizierung gegenüber der indirekten Steuer werden unterschiedliche Kriterien benutzt. d. sind:
1. veranlagte Steuern (z.B. veranlagte Einkommensteuer) i. Ggs. zu den nichtveranlagten (z.B. Lohnsteuer).
2. nicht überwälzbare Steuern. Der Steuerzahler ist auch Steuerträger i. Ggs. zu überwälzbaren Steuern.
3. d. knüpfen an die unmittelbare Erfassung der Leistungsfähigkeit an.
4. bei der Einkommensentstehung erhobene (z.B. Einkommensteuer) i. Ggs. auf die Einkommensverwendung gelegte Abgabe (z.B. Verbrauchsteuer).
|