A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

direkte Steuer

zu ihrer Klassifizierung gegenüber der indirekten Steuer werden unterschiedliche Kriterien benutzt. d. sind:
1. veranlagte Steuern (z.B. veranlagte Einkommensteuer) i. Ggs. zu den nichtveranlagten (z.B. Lohnsteuer).
2. nicht überwälzbare Steuern. Der Steuerzahler ist auch Steuerträger i. Ggs. zu überwälzbaren Steuern.
3. d. knüpfen an die unmittelbare Erfassung der Leistungsfähigkeit an.
4. bei der Einkommensentstehung erhobene (z.B. Einkommensteuer) i. Ggs. auf die Einkommensverwendung gelegte Abgabe (z.B. Verbrauchsteuer).

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
direkte Kosten
 
Direktinvestition