Betriebswirtschaftslehre
Inhaltsübersicht
I. Entstehung und Gegenstand
II. Bereiche betriebswirtschaftlicher Analyse
III. Wirtschaftszweige
IV. Konzepte, Theorien und Instrumente der betriebswirtschaftlichen Analyse
V. Perspektiven der Betriebswirtschaftslehre in Forschung, Lehre und Praxis
I. Entstehung und Gegenstand
1. Die Entwicklung der Betriebswirtschaftslehre (BWL) zur wissenschaftlichen Disziplin
Darstellungen zur Geschichte der BWL weisen darauf hin, dass sich schriftliche Beschreibungen einer ökonomischen Betriebsführung bereits im alten Orient und in der Antike finden (vgl. Schneider, Dieter 2001; Schneider, Dieter 2002). Im Rahmen akademischer Disziplinen wurden Fragen des betrieblichen Wirtschaftens seit dem Mittelalter als Teil der angewandten Philosophie bzw. Ethik behandelt und später (ab dem 17. Jahrhundert) innerhalb der Kameralwissenschaften sowie der sog. Handlungswissenschaft, die oft als Vorläufer einer systematischen BWL bezeichnet wird (vgl. Leitherer, Eugen 1974; Klein-Blenkers, Fritz/Reiß, Michael 1993).
Ein gesondertes akademisches Fach war die BWL vor dem 20. Jahrhundert nicht, sondern ein Teilgebiet der Staats- und Verwaltungswissenschaften sowie ab dem 19. Jahrhundert der Nationalökonomie. Zumeist wird die Gründung der Handelshochschulen (in Deutschland ab 1898) als Beginn einer selbstständig etablierten BWL angesehen. Nach Dieter Schneider wurde allerdings „ an den Handelshochschulen in den ersten 10 Jahren ihres Bestehens praktisch nichts gelehrt, was heute zur Betriebswirtschaftslehre gezählt werden könnte “ (Schneider, Dieter 2002, S. 52). Er sieht die einem eigenen Erkenntnisgegenstand folgende Abgrenzung z.B. gegenüber Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft erst ab 1912 verwirklicht.
In der Frühzeit des Faches konkurrierten auch noch verschiedene Bezeichnungen miteinander, wie Handelswissenschaft, Privatwirtschaftslehre und Einzelwirtschaftslehre, bis sich seit den 1920er-Jahren der vor allem von Schmalenbach, Eugen geprägte Begriff Betriebswirtschaftslehre durchsetzte (vgl. Albach, Horst 1990; Franz, Heike/Kieser, Alfred 2002).
Relativ kurze Zeit nach der Entstehung von Handelshochschulen wurden betriebswirtschaftliche Lehrstühle an Universitäten und Technischen Hochschulen eingerichtet (Frankfurt a.M. 1914, Köln 1919, TH München 1923), „ nachdem 1903 die Universität Zürich den Anfangsschritt in diese Richtung unternommen hatte “ (Köhler, Richard 1978, S. 181). Heute finden sich betriebswirtschaftliche Lehrstühle an fast allen wissenschaftlichen Hochschulen des deutschsprachigen Raums. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts gab es in Deutschland, Österreich und der Schweiz 823 Hochschullehrerstellen für das Fach BWL (vgl. Oechsler, Walter A. 2000).
2. Forschungsobjekte der BWL
Grundsätzlich befasst sich die BWL mit Institutionen, in denen für bestimmte Ziele über knappe Mittel disponiert werden muss, sodass sich Entscheidungsprobleme des wirtschaftlichen Ressourceneinsatzes und der effizienten Zielerreichung ergeben. Dies gilt für verschiedene Typen von Institutionen, die sich grob in die Kategorien der privaten und öffentlichen Sach- oder Dienstleistungsanbieter sowie der privaten und öffentlichen Haushalte einteilen lassen (vgl. Zelewski, Stephan 1999). Kooperationen und Netzwerke solcher Wirtschaftseinheiten sind als Untersuchungsgegenstand eingeschlossen.
Diese unter Knappheitsbedingungen wirtschaftenden Institutionen werden in einem weiten Sinne Betriebe genannt. In der Vergangenheit sind viele, zum Teil verwirrende Diskussionen über die begriffliche Unterscheidung von Betrieb und Unternehmung geführt worden (vgl. Grochla, Erwin 1993). Inzwischen hat sich weitgehend die Konvention durchgesetzt, die für Fremdbedarfsdeckung tätigen Betriebe als Unternehmen oder Unternehmungen zu bezeichnen, die zur Eigenbedarfsdeckung wirtschaftenden Betriebe hingegen als Haushalte.
Eine BWL der privaten Haushalte ist nur wenig entwickelt. „ Der weitaus größte Teil der Fachvertreter ist ? der Überzeugung, daß die privaten Haushalte aus dem Gegenstandsbereich der Betriebswirtschaftslehre auszuschließen sind “ (Stein, Johann Heinrich von 1993, Sp. 471). Logisch zwingend ist dies, angesichts des oben erwähnten grundlegenden Betriebsverständnisses, nicht. Es handelt sich vielmehr um ein Basiswerturteil, wenn die wirtschaftlichen Probleme des Haushalts aus dem Untersuchungsgegenstand ausgeblendet werden (vgl. Raffée, Hans 1993), z.B. wegen der im Vergleich zu Anbietern unterschiedlichen Zielsetzungen und Marktverflechtungen. Da dies aber faktisch vorwiegend so geschieht, werden heutzutage die Ausdrücke Betrieb und Unternehmen oder Unternehmung meist synonym verwendet, wie sich dies auch bei vielen Beiträgen im vorliegenden Werk feststellen lässt.
Entscheidungsprozesse in privaten Haushalten werden allerdings in betriebswirtschaftliche Forschungsarbeiten zumindest insofern einbezogen, als sie für die Absatzmöglichkeiten von Unternehmungen bedeutsam sind.
Betriebe bzw. Unternehmungen sind als Untersuchungsgegenstand das sog. Erfahrungsobjekt der BWL. Das gilt aber auch für andere Fachdisziplinen, die sich z.B. unter juristischen, ingenieurwissenschaftlichen, medizinischen, soziologischen oder sozialpsychologischen Gesichtspunkten mit betrieblichen Tatbeständen beschäftigen. Insofern sind weitere Kriterien erforderlich, um die besondere Forschungsperspektive der BWL zu kennzeichnen. Die seit langem übliche Unterscheidung zwischen Erfahrungs- und Erkenntnisobjekt ist nicht obsolet (vgl. Schweitzer, Marcell 2004), wobei es um „ die typische Art der Fragestellung oder Problemabgrenzung einer Disziplin “ geht (Chmielewicz, Klaus 1994, S. 19).
Allerdings erscheint es unangebracht, das damit verbundene Auswahl- oder Identitätsprinzip so eng zu fassen, dass bestimmte Typen von Betrieben letztlich aus dem Untersuchungsbereich ausgeschlossen blieben, wie das der Fall wäre, wenn man sich nur am Postulat der Gewinnmaximierung (vgl. Wöhe, Günter/Döring, Ulrich 2005) orientieren würde.
Allgemeiner lässt sich der Erkenntnisgegenstand der BWL charakterisieren, wenn man von der Knappheit der verfügbaren Ressourcen ausgeht, die grundsätzlich das Wirtschaften in betrieblichen Institutionen bestimmt, und daran anknüpfend die Frage nach der Effizienz der Ziel-Mittel-Verhältnisse aufwirft. Dabei werden nicht von vornherein bestimmte Zielinhalte postuliert, sondern diese ergeben sich aus der empirischen Feststellung betrieblicher Zielsysteme sowie aus Basiswerturteilen der Forscher, die durchaus eine Rolle für die Definition des Forschungsgegenstandes spielen. Die verbindende Klammer der vielfältigen Untersuchungsansätze, die daraus entstehen können, ist die jeweilige Berücksichtigung von Input-Output-Beziehungen, die unter den Stichwörtern Effizienz, Ergiebigkeit oder Wirtschaftlichkeit behandelt werden. „ Es kann davon ausgegangen werden, dass das Ergiebigkeitsprinzip eine Ausprägung des allgemeinen Rationalitätsprinzips darstellt “ (Schweitzer, Marcell 2004, S. 56).
Damit wird keineswegs behauptet, dass sich alle mit betriebswirtschaftlichen Aufgaben befassten Akteure tatsächlich effizient bzw. im strengen Sinne rational verhalten. Aber die Frage nach der Ergiebigkeit kann als gedanklicher Bezugspunkt für die beschreibende, explikative oder praktisch-normative Analyse betriebswirtschaftlicher Vorgänge dienen.
3. Erkenntnisziele der BWL
Wie bei jeder Realwissenschaft kommen auch für die BWL grundsätzlich folgende Forschungsabsichten in Betracht: Beschreibungs- bzw. Ermittlungsziele, Erklärungs- und Prognoseziele sowie Gestaltungsziele im Zusammenhang mit der Entscheidungsunterstützung (vgl. Chmielewicz, Klaus 1994; Zelewski, Stephan 1999). Die deskriptive Forschung dient der Erfassung realer Tatbestände auf der Grundlage zweckmäßiger Begriffsbildungen und mit Hilfe klassifizierender bzw. typologisierender Verfahren. Sie ist eine notwendige Vorstufe für Erklärungsversuche, da sie Gegebenheiten im Erfahrungsbereich der Fachdisziplin zunächst einmal empirisch feststellt und gedanklich ordnet. In diesem Sinne hat die Deskription in der Frühzeit der BWL eine wesentliche Rolle gespielt. Für eine explikative Forschung ist die Beschreibung aber nicht ausreichend. Wenn nach Erklärungen für das Auftreten bestimmter Sachverhalte gesucht wird, sind Generalisierungen erforderlich, die grundsätzliche Zusammenhänge (z.B. in Form von Wenn-Dann-Beziehungen) aufzeigen und von daher eine Ableitung erlauben, warum ein Tatbestand – etwa eine bestimmte Nachfragerreaktion auf eine absatzpolitische Maßnahme – unter gegebenen Umständen aufgetreten ist. Dies ist der Aufgabenbereich der Theoriebildung, wobei die Theorien in einer Realwissenschaft empirisch prüfbar sein sollten. Zur Erklärung geeignete, generalisierende Wenn-Dann-Aussagen können grundsätzlich für Prognosezwecke herangezogen werden (obgleich es auch Prognoseverfahren ohne Rückgriff auf theoretische Grundlagen gibt).
Aus empirisch bewährten Theorien lassen sich unter Gestaltungsgesichtspunkten pragmatische Folgerungen ziehen, die zur technologischen oder praktisch-normativen Forschung gezählt werden. Zwar werden immer wieder auch Gestaltungsvorschläge ohne theoretische Basis vorgelegt, z.B. aufgrund beschreibend gesammelter bisheriger Erfahrungen. Sie haben dann aber eher Rezeptcharakter ohne tiefer gehende Begründung.
In früheren Perioden der BWL gab es heftige Diskussionen, ob das Fach sich auf die reine Theoriebildung beschränken oder sich als angewandte Disziplin verstehen sollte. So hat z.B. Wilhelm Rieger vehement den Standpunkt vertreten, dass sich eine Wissenschaft auf die theoretische Erklärung des Gegebenen zu beschränken habe. Eugen Schmalenbach hingegen hat die BWL als eine anwendungsbezogene Kunstlehre gesehen (vgl. Franz, Heike/Kieser, Alfred 2002). Heute besteht weitestgehende Einigkeit, dass die BWL sowohl Erklärungs- als auch Gestaltungsziele verfolgt; unabhängig davon, welches Wissenschaftsprogramm (z.B. entscheidungsorientierter, systemorientierter, institutionenökonomischer, verhaltenswissenschaftlicher Ansatz etc.) im Einzelnen verfolgt wird (vgl. Meffert, Heribert 2002; Schanz, Günther 2004). Die zuletzt genannten Ansätze schließen sich im Übrigen keineswegs gegenseitig aus, sodass beispielsweise die institutionenökonomische Sichtweise mit der Entscheidungsorientierung verknüpft werden kann.
Im Rahmen praktisch-normativer Aussagen sind Optimierungsstudien von besonderer Bedeutung. Sie folgen dem Effizienz- oder Ergiebigkeitskriterium (s.o.) am offenkundigsten. Letzteres kann aber bei sehr komplexen und/oder durch unvollkommene Information geprägten Entscheidungsaufgaben ebenso herangezogen werden, obwohl nicht mit der Gewissheit, die eindeutig beste aller möglichen Lösungen zu finden.
Auch für theoretisch-explikative Untersuchungen in der BWL empfiehlt es sich, den Auswahlgesichtspunkt der Effizienz nicht aus dem Auge zu verlieren. Zum einen lassen sich tatsächlich ablaufende Entscheidungsprozesse in Betrieben, welche die BWL beschreibt und zu erklären sucht, nach ihrer Übereinstimmung mit Rationalitätsgrundsätzen oder Abweichungen hiervon kennzeichnen. Zum anderen kann es eine Richtschnur für die Anlage explikativer Studien sein, dabei deren zumindest mittelbare Relevanz für effizientes Wirtschaften zu beachten (z.B. bei Untersuchungen von Konsumentenverhalten die Verhaltenskonsequenzen für die betriebswirtschaftliche Zielerreichung; ähnlich Elschen, Rainer 1982). Dadurch wird einer Beliebigkeit bei der Auswahl von Forschungsproblemen vorgebeugt.
4. Allgemeine und Spezielle BWL
Die Ausweitung und Vertiefung der betriebswirtschaftlichen Wissensgebiete und die damit einhergehende Arbeitsteilung haben in den letzten Jahrzehnten zu einer zunehmenden Spezialisierung geführt. Studierende können grundsätzlich, wenn auch an den einzelnen Hochschulen in unterschiedlicher Auffächerung, zwischen einer Vielzahl von Speziellen Betriebswirtschaftslehren wählen. Diese gliedern sich im Wesentlichen nach Wirtschaftszweigen (z.B. Handelsbetriebslehre, Industriebetriebslehre usw.) oder nach betrieblichen Funktionsbereichen (z.B. Beschaffung, Finanzierung etc.), wozu auch sog. Querschnittsfunktionen wie beispielsweise Organisation zählen (vgl. Bellinger, Bernhard 1993). Demgegenüber wird die Allgemeine BWL, zunächst einmal recht abstrakt, „ als gemeinsames Dach über allen betriebswirtschaftlichen Teildisziplinen, ganz gleich, ob sie nach Wirtschaftszweigen oder nach Funktionen ausgegliedert sind “ umschrieben (Wöhe, Günter 1990, S. 224). Es bleibt die Frage, welche konkreten Inhalte das „ Allgemeine “ ausmachen. Wenn es nur die Restmenge dessen wäre, was in den Spezialisierungsfächern nicht geboten wird (z.B. die Wahl der Rechtsform einer Unternehmung oder Unternehmenszusammenschlüsse), würde dabei jegliche Systematik fehlen.
Die Diskussion über Sinn und Inhalt einer Allgemeinen BWL wurde nach der Jahrestagung des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft in Münster (1989) neu belebt. Dort wurde gefordert: „ Die Ausbildung in Allgemeiner Betriebswirtschaftslehre muß einerseits einen Überblick über das Fach vermitteln (Überblicksfunktion) und andererseits den Zusammenhang zwischen den Elementen des Faches verdeutlichen (Integrationsfunktion) “ (Hochschullehrer für Betriebswirtschaftslehre und Mitarbeiter der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, 1989, S. 657). Dem wird entgegengehalten, dass die Integration nicht gelingen kann, wenn kein umfassender „ Theorienstamm “ vorliegt (Schneider, Dieter 1990, S. 275), aus dem sich die Verzweigungen der Speziellen Betriebswirtschaftslehren entwickeln können. Es wird die Gefahr gesehen, dass sonst die Allgemeine BWL lediglich einen „ mehrfachen \'Dünnaufguss\' der funktional spezialisierten Betriebswirtschaftslehren, angereichert mit einigen übergreifenden Fragestellungen “ darstelle (Elschen, Rainer 1995, S. 205) bzw. einen „ Ramschladen für alles, was in den Speziellen Betriebswirtschaftslehren keinen Platz hat “ (Elschen, Rainer 1995, S. 226).
Jüngere Arbeiten lassen das Bemühen erkennen, einen gemeinsamen Theorienstamm als Kerninhalt einer Allgemeinen BWL zu umreißen (vgl. Schauenberg, Bernd 2005; Haase, Michaela 2000). Ein solcher Ansatz ist die Institutionenökonomik. Theoriemonismus erscheint allerdings weder realitäts- noch problemadäquat.
Anzustreben bleibt, allen Studierenden der BWL – gleich welcher Spezialisierungsrichtung – ein gemeinsames Grundverständnis für betriebswirtschaftliche Problemzusammenhänge zu vermitteln.
II. Bereiche betriebswirtschaftlicher Analyse
1. Analysedimensionen
Um die in Unternehmungen durchgeführten wirtschaftlichen Prozesse zu analysieren, sind diese nach geeigneten Kriterien zu systematisieren. Dazu erscheint es zweckmäßig, von den verschiedenen Aufgaben auszugehen, die in diesen Prozessen durchgeführt werden. Diese sind einmal unmittelbar darauf gerichtet, sachliche Unternehmenszwecke zu erreichen und Produkte in Form von Sach- oder Dienstleistungen zu erstellen. Nach diesem Merkmal lassen sich allgemein Funktionen oder Leistungsprozesse herausarbeiten, die sich praktisch in allen Profit- oder Nonprofit-orientierten Unternehmungen finden lassen.
In Unternehmungen arbeiten in der Regel Menschen zusammen, um unter Nutzung materieller und immaterieller Ressourcen Güter zu erstellen und zu verwerten. Um die hierbei durchgeführten Aktivitäten im Hinblick auf gemeinsame Ziele möglichst effizient zu gestalten, nutzt man Instrumente der Führung bzw. des Managements. Mit ihnen werden die unmittelbar produktbezogenen Prozesse gesteuert.
Jede Unternehmung ist in ein wirtschaftliches und gesellschaftliches Umfeld eingebunden. Sie ist einer wirtschaftlichen und politischen Rahmenordnung unterworfen und bezieht die in den Herstellungsprozessen eingesetzten Güter von Märkten. Zugleich möchte sie ihre Produkte auf Absatzmärkten verkaufen und ggf. hierdurch monetäre Erfolge erzielen oder im Falle einer nichtmonetären Zielsetzung ihre Ausgaben bzw. zumindest einen Teil von diesen decken. Entsprechend Abb. 1 bilden die betrieblichen Funktionen, die Führung bzw. das Management und die Umfeldbeziehungen drei Analysedimensionen, mit denen sich das laufende betriebswirtschaftliche Geschehen in den unterschiedlichsten Unternehmungen durchleuchten lässt.
Abb. 1: Analysedimensionen
Verfolgt man die Entwicklung von Unternehmungen über einen längeren Zeitraum, so wird eine weitere Dimension erkennbar. Beispielsweise entstehen einzelwirtschaftliche Institutionen nicht von selbst, sondern beruhen auf spezifischen Aktivitäten der Gründung. Von dieser bis zu dem ebenfalls immer wieder beobachtbaren Ende von Unternehmungen durch Insolvenz und Liquidation kann man mehrere charakteristische Unternehmensphasen kennzeichnen.
2. Funktionen
Als grundlegende Funktionen für die Herstellung und Verwertung materieller und immaterieller Produkte lassen sich Beschaffung, Produktion und Absatz bzw. Marketing unterscheiden (Bitz, Michael/Domsch, Michel/Ewert, Ralf et al. 2005). Ihnen liegen Prozesse der Forschung und Entwicklung zugrunde, in denen (neue) Konzepte für die Gestaltung der Produkte und Prozesse erarbeitet werden. Aufgrund der Umweltbelastung hat die Entsorgung eine zunehmende Bedeutung erlangt.
Diese Aufgaben der Konzeptionierung, der Versorgung mit Einsatzgütern z.B. an Material, Personal und Informationen, deren Kombination und Verarbeitung sowie Verwertung auf Absatzmärkten sind unabhängig von der Art der Leistungserstellung zu erfüllen. Sie lassen sich in Industriebetrieben ebenso wie bei Dienstleistungsproduktion oder in Kulturbetrieben beobachten. Mit diesem realen Umlaufprozess ist stets ein nominaler Prozess der Finanzierung und Investition verbunden (Kosiol, Erich 1966, S. 115 f.), weil zu seiner Durchführung Finanzmittel in die Verfügung der Unternehmung gelangen und von dieser eingesetzt werden müssen.
Jede Unternehmung versucht, mit den realen und nominalen Prozessen der Gütererstellung ihre Erfolgspotenziale auszunutzen und einen zusätzlichen Wert zu schaffen. Ihre Prozesse sind damit in eine umfassende Wertschöpfungskette von ihren Vorlieferanten bis zum Verbraucher eingebunden. Diese Beziehungen werden im Supply Chain Management explizit aufgegriffen.
3. Führung / Management
Führung bzw. Management beinhaltet die zielorientierte soziale Einflussnahme zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben (Wunderer, Rolf/Grunwald, Wolfgang 1980, S. 62). Auf sie ist eine Reihe von Aktivitäten gerichtet, zu deren Wahrnehmung ein reichhaltiges Instrumentarium zur Verfügung steht. Maßgebend für die grundsätzliche Ausrichtung einer Unternehmung sind insbesondere die Unternehmensverfassung mit der Struktur der Führungsorgane, die von der Rechtsformwahl abhängen, und die Unternehmenskultur. Sie stellen wesentliche Komponenten der Corporate Governance dar. Die Analyse und Begründung der in ihnen enthaltenen Grundsätze der Unternehmensführung bildet einen Problembereich der Unternehmensethik (vgl. Küpper, Hans-Ulrich 2006, S. 157 ff.).
Neben diesen Führungsaufgaben mit grundlegendem Charakter gibt es eine Vielzahl von Aktivitäten, durch welche die laufenden Unternehmensprozesse gelenkt werden. Als wichtigste Arten oder Führungs- bzw. Managementteilsysteme haben sich die Organisation, die Planung und Kontrolle, die Personalführung, die Informationsversorgung und das Controlling herausgebildet (vgl. Küpper, Hans-Ulrich 2005, S. 28 ff.). Während Aufbau- und Ablauforganisation die Beziehungen zwischen den zur Gütererstellung und -verwertung erforderlichen personellen, materiellen und informationellen Komponenten regeln und diesen über die Wahl einer Organisationsform eine Struktur geben, dient die Planung der gedanklichen Analyse künftiger Prozesse. Ihre Teilbereiche können in eine Integrierte Unternehmensplanung münden. Um in der Planung optimale Strategien und Alternativen herauszufinden, benötigen Unternehmungen Zielsysteme. Wichtige Informationen für die Planung können aus der Kontrolle gewonnen werden, die als Interne Revision vor allem Fehler aufdecken soll. Während diese Aktivitäten Strukturen bereitstellen, mit denen die Entscheidungs- und Handlungsträger geführt werden, ist die Personalführung auf eine unmittelbare Verhaltensbeeinflussung beispielsweise mit Hilfe von Anreizsystemen gerichtet.
Um diese Führungsaufgaben zielorientiert vornehmen zu können, benötigt man eine Vielzahl von Informationen. Diese werden durch verschiedenartige Informationssysteme bereitgestellt, zu denen vor allem die Unternehmensrechnung mit ihren Teilsystemen der Finanz- sowie der Investitionsrechnung, Bilanzierung sowie Kosten- und Erlösrechnung (vgl. Ewert, Ralf/Wagenhofer, Alfred 2005; Schweitzer, Marcell/Küpper, Hans-Ulrich 2003), aber auch Früherkennungssysteme, Management-Informationssysteme, Wissensmanagement und Marktforschung gehören. Die effiziente Verarbeitung, Speicherung und Bereitstellung ihrer Daten erfolgt mit EDV-gestützten Anwendungssystemen, denen leistungsfähige Datenbanksysteme zugrunde liegen. Eine Kernaufgabe des Controlling, mit dem eine zielgerichtete Steuerung der Unternehmung gesichert werden soll, kann in der Koordination dieser Führungsteilsysteme gesehen werden (Küpper, Hans-Ulrich 2005, S. 30 ff.).
4. Umfeldbeziehungen
Unternehmungen bewegen sich in einem natürlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld, aus dem sie ihre Einsatzgüter beziehen und an das sie ihre Leistungen abgeben, das ihnen aber auch Rahmenbedingungen vorgibt. Dies gilt für alle Arten von Unternehmungen, also auch für Nonprofit-Organisationen und Öffentliche Betriebe, wird jedoch an der Einbettung erwerbswirtschaftlicher Unternehmungen in verschiedene Märkte besonders deutlich. Strenge Bedingungen werden durch die Rechtsordnung gesetzt, zu denen vor allem das Arbeitsrecht, der Gewerbliche Rechtsschutz, das Kapitalmarktrecht und das Medienrecht gehören. Für die Bilanzierung und die Besteuerung sind die im Handels- und Gesellschaftsrecht festgelegten Rechnungslegungsgrundsätze und das Steuerrecht bestimmend. Zunehmende Bedeutung haben Vorschriften für Datenschutz und Datensicherung sowie zum Umweltschutz (Umweltschutz und Unternehmung) erlangt. Im Rahmen der europäischen Einigung (Europäische Union und Unternehmung) und der Globalisierung kommt es in verschiedenen Bereichen wie z.B. der Rechnungslegung zu einer internationalen Vereinheitlichung des rechtlichen Rahmens. Teilweise werden die Rechtsvorschriften von den Organen der Europäischen Union gesetzt und übt diese starke Impulse aus, die z.B. über eine Regulierung zu mehr Wettbewerb oder wettbewerbsähnlichen Verhältnissen in der Telekommunikation oder bei Strom, Gas und Finanzprodukten führen sollen. Für die Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften sind Aufsichts- und Regulierungsbehörden wie beispielsweise die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Bundesnetzagentur u.a. eingerichtet. Ein spezifisches Problem stellt die Wirtschaftskriminalität dar, das besonders bei Öffentlichen Betrieben hohe gesellschaftliche Aufmerksamkeit erfährt und im Hinblick auf internationale Beziehungen durch unterschiedliche Rechts- und Moralsysteme verschärft wird.
Hieran wird erkennbar, in welchem Maße unternehmerisches Handeln in rechtliche Beschränkungen eingebunden ist, die einerseits vom Standort der Unternehmungen und andererseits davon abhängig sind, auf welchen Märkten sie sich bewegen. Der Unternehmenszweck besteht bei erwerbswirtschaftlichen und anderen Unternehmungen darin, bestimmte Produkte oder Leistungen bis hin zu Ausbildung, Krankenversorgung oder öffentlichen Serviceaufgaben bereitzustellen und ggf. monetär zu verwerten. Hierzu sind die Kenntnis des Konsumentenverhaltens sowie von Lebenszyklen ihrer Produkte wichtig und dienen Marktveranstaltungen der Kontaktaufnahme mit gegenwärtigen sowie potenziellen Kunden und anderen Partnern. Auf den breiteren Kreis der Öffentlichkeit sind die Public Relations gerichtet. Eine herausragende Bedeutung spielt für praktisch alle Unternehmungen der Arbeitsmarkt, weil die Mitarbeiter ein maßgebliches Erfolgspotenzial und zugleich einen wesentlichen Kostenfaktor darstellen. Aufgrund der Regelungen zu Tarifautonomie und Mitbestimmung haben sich private Unternehmungen wie öffentliche Betriebe auch mit den Gewerkschaften auseinander zu setzen. Diese bilden zusammen mit den Betriebsräten die Vertretung der Mitarbeiter, denen auf Unternehmensseite verschiedene Verbände beispielsweise der Arbeitgeber, der Industrie, des Handels und des Handwerks gegenüberstehen.
5. Unternehmensphasen
Unternehmungen sind Institutionen, mit denen bestimmte Zwecke verfolgt werden. Deshalb werden sie bewusst geschaffen und können auch untergehen. Die hierbei zu treffenden Entscheidungen haben einen konstitutiven Charakter und lassen sich bestimmten Phasen ihres Bestehens zuordnen. Diese beginnen mit der Gründung, in der grundlegende Entscheidungen über das strategische Geschäftsfeld, die Eigentümerstruktur, die Finanzierung, Organisation usw. zu treffen und rechtsformabhängige gesetzliche Vorschriften zu beachten sind. Zu den grundsätzlicheren Maßnahmen während der laufenden wirtschaftlichen Betätigung gehören Entscheidungen über Outsourcing und Insourcing sowie eine Restrukturierung. Mit ersteren wird das Produktions- und Leistungsprogramm einer Unternehmung verändert, indem Teile davon nicht mehr selbst erstellt, sondern von außen bezogen werden oder umgekehrt der Übergang auf Eigenfertigung erfolgt. Restrukturierungen zielen auf eine Veränderung der betrieblichen Prozesse und Organisation ab, die sich insbesondere in Krisensituationen als unabdingbar erweisen kann.
Auf eine Übernahme ganzer Unternehmungen sind Mergers & Acquisitions gerichtet. Wenn diese gegen den Willen des bisherigen Managements erfolgen, kommt es zu einer feindlichen Übernahme. Ein vollständiger Zusammenschluss von Unternehmungen wird im Fall einer Fusion vollzogen. Sie bildet den höchsten Grad von Unternehmenskooperationen. Gerät eine Unternehmung in wirtschaftliche Schwierigkeiten, sind in der Regel Einschnitte und Veränderungen vorzunehmen, welche über die üblichen Investitions- und Finanzierungsentscheidungen deutlich hinausgehen. Existenzielle Probleme deuten sich bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen in der Entstehung von Verlusten an. Durch sie wird das Eigenkapital einer Unternehmung verringert. Zugleich reduzieren sie die Kreditfähigkeit und können sich bei börsennotierten Gesellschaften in Rückgängen des Börsen- und damit Marktwertes niederschlagen. Wenn eine Unternehmung durch derartige oder andere Entwicklungen beispielsweise eines starken Wachstums in die Situation einer Insolvenz gerät, in der sie ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, ist ihre Leitung durch die Rechtsordnung verpflichtet, einen Konkurs anzumelden. In einer solchen Phase kann ihre Existenz gerettet werden, wenn eine Sanierung durchführbar ist. Diese umfasst Maßnahmen, durch welche die Gewinnzone wieder erreicht und die Unternehmung zahlungsfähig werden soll. Sofern sich dies als unmöglich erweist, ist eine Liquidation unausweichlich.
III. Wirtschaftszweige
1. Ausrichtung der BWL auf Wirtschaftszweige
Die Wirtschaft hat in den vergangenen Jahrhunderten national wie international eine immer größere Bedeutung erlangt. Während lange Landwirtschaft und Handel das wirtschaftliche Geschehen bestimmten, führte seit Anfang des 19. Jahrhunderts die Industrie (Industriebetriebe) mit dem technischen Fortschritt zu einem starken Aufschwung. Die eigenständige Entwicklung der Betriebswirtschaftslehre im 20. Jahrhundert (vgl. Schneider, Dieter 2001, S. 189 ff.) war deshalb zuerst auf diese Wirtschaftszweige ausgerichtet.
Zwar gibt es ein hohes Maß an Übereinstimmung im Hinblick auf die in Betrieben bzw. Unternehmungen ablaufenden Prozesse sowie deren Führung, Phasen und Umfeldbeziehungen. Dennoch hängt die konkrete Ausprägung dieser Dimensionen in hohem Maße von der Unternehmenstätigkeit und dem wirtschaftlichen Umfeld ab, in dem sich diese bewegen. Bestimmend hierfür ist vor allem, welche Produkte oder Leistungen sie als Unternehmenszweck erstellen und verwerten möchten. Auf die Art der Produktion und ihre wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten haben natürliche Zusammenhänge einen wesentlichen Einfluss, die in naturwissenschaftlichen und technischen Gesetzmäßigkeiten beispielsweise für die Erzeugung von Agrar- bzw. Industriegütern oder in sozialen Regeln für die Behandlung von Personen bei Dienstleistungen liegen. Von ihnen hängen vielfach einerseits die für die Produktion benötigten und zu beschaffenden Güter, andererseits auch die Ausprägung der Absatzmärkte und ihrer Teilnehmer ab.
Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein stand dabei die institutionelle Gliederung mit der Ausrichtung auf die Wirtschaftszweige im Vordergrund. Industrie-, Handels- und Bankbetriebslehre wurden neben Handwerksbetriebslehre und anderen zu wichtigen betriebswirtschaftlichen Fächern, die neben die Allgemeine BWL traten. Im Hinblick auf die Bedingungen der Land- und Forstwirtschaft hat sich an den Landwirtschaftlichen Hochschulen wie in Hohenheim oder Weihenstephan eine eigenständige Agrarökonomie formiert, während man sich mit dem Bergbau insbesondere an den Bergakademien wie in Clausthal-Zellerfeld und Freiberg befasst.
Die Gliederung einer Volkswirtschaft in Wirtschaftszweige, wie sie den Statistiken des Statistischen Bundesamtes (vgl. Statistisches Bundesamt, 2006) zugrunde liegt, hat sich aus dem Gewicht einzelner Gewerbe heraus entwickelt. In diesen werden Land- und Forstwirtschaft einschließlich Fischerei, Baugewerbe, Verarbeitendes Gewerbe, sonstiges Produzierendes Gewerbe, Handel, Gastgewerbe und Verkehr, Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleistungen sowie öffentliche und private Dienstleister unterschieden. Eine Übersicht über die in diesen Zweigen beschäftigten Personen während der letzten Jahrzehnte lässt die Verschiebung zum Dienstleistungssektor erkennen.
Abb. 2: Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen
Die Unternehmungen innerhalb der Wirtschaftszweige kann man nach ihrer Größe, Struktur und weiteren Merkmalen klassifizieren. Aufgrund ihrer starken Verbreitung verdienen Mittelständische Unternehmungen eine besondere Beachtung, während viele Konzerne wegen ihrer Größe einen besonderen wirtschaftlichen und ggf. politisch-gesellschaftlichen Einfluss besitzen.
2. Ausweitung des Dienstleistungssektors
Im Hinblick auf die erstellte Leistung trennt man üblicherweise zwischen Sach- und Dienstleistungen. Erstere sind materieller Art und können unabhängig vom Verwender hergestellt sowie gelagert werden. Zu ihnen gehören Rohstoffgewinnungs-, Produktionsmittel- und Verbrauchsgüterbetriebe (vgl. Wöhe, Günter/Döring, Ulrich 2005, S. 6 ff.). Das zentrale Merkmal von Dienstleistungen besteht neben ihrer Immaterialität darin, dass sie ohne das Objekt als externem Faktor, an dem der Dienst zu vollziehen ist, nicht zustande kommen. So verlangt ein Transport die Verfügbarkeit des zu befördernden materiellen Gutes, Menschen oder Informationszeichens.
Dienstleistungen haben in den vergangenen Jahrzehnten einen zunehmenden Anteil der Gesamtwirtschaft eingenommen. Traditionell spielte der Handel schon immer eine große Rolle. Mit Industrialisierung und Technologisierung ist die Infrastruktur der Länder ausgebaut worden und sind verschiedenartige Verkehrsbetriebe entstanden. Der Aufschwung der Wirtschaft hat die Entwicklung leistungsfähiger Bank- und Versicherungsbetriebe erfordert. Dem ist in der Betriebswirtschaftslehre mit der Herausbildung entsprechender spezieller Ausrichtungen Rechnung getragen worden. Deshalb sind neben die Handelsbetriebslehre insbesondere die Verkehrs-, Bank- und Versicherungsbetriebslehre getreten. Auch Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sind wegen der hohen Bedeutung von Steuern und Jahresabschlussprüfung für Unternehmungen schon lange im Fach verankert. Mit der Entstehung vielfältiger Finanzierungsinstrumente sind neben Börsen weitere Finanzdienstleister entstanden. Ihr Gewicht ist vor allem auf die Globalisierung und die modernen Informations- und Kommunikationstechniken zurückzuführen. Letztere stellen gegenwärtig einen wesentlichen Treiber der technologischen Entwicklung dar. Auf ihn sind das Entstehen von E-Business und die Ausweitung von Medienbetrieben zurückzuführen. Viele, vor allem größere Unternehmungen lassen sich durch Consultingunternehmen extern beraten.
Dienstleistungen können auf den Umgang mit immateriellen Gütern wie Informationen, Geld oder Risiken gerichtet sein. Sie können aber auch mit materiellen Objekten erfolgen. Dies gilt beispielsweise für den Verkehrs- und Transportbereich. In ihm hat man erkannt, dass im Sinne der Logistik die gesamten Güterflüsse in den Blick genommen werden müssen. Mit den sich ergebenden unternehmensübergreifenden Aufgaben befassen sich spezielle Logistikdienstleister. Die Veränderung in der Altersstruktur der Bevölkerung ist ein Grund dafür, warum Tourismusbetriebe mehr in den Blick kommen. Bei Netzbetreibern besteht die Leistung i.d.R. in der Bereitstellung eines immateriellen oder materiellen Gutes wie Informationen bzw. Kommunikationsmöglichkeiten im Internet oder Wasser bzw. Strom. Dazu wird jedoch ein physisches Leitungsnetz oder ein mit physischen Geräten betriebenes Informationsnetz benötigt. Die von der Unternehmung bereitgestellte Dienstleistung liegt in dessen Nutzung. Da die Installation derartiger Netze vielfach hohe Investitionsausgaben erfordert und es über einen langen Zeitraum mit begrenzten laufenden Ausgaben genutzt werden kann, entstehen häufig monopolartige Strukturen, die Probleme der Regulierung aufwerfen. Auch in der Immobilienwirtschaft bilden Gebäude und Grundstücke als Sachgüter den Hintergrund für verschiedenartige Dienstleistungen durch Makler, Architekten, Statiker usw. bis hin zum Facility Management, das sich mit den Aufgaben befasst, die bei der Nutzung und Erhaltung von Immobilien anfallen.
Diese Beispiele lassen erkennen, dass die große Bedeutung von Dienstleistungen in der Gesellschaft und die Konsequenzen ihrer Merkmale für betriebswirtschaftliche Probleme zu einer immer stärkeren Differenzierung in diesem Bereich führen.
3. Institutionen im Nonprofit- und öffentlichen Bereich
Der öffentliche Bereich bildet seit langem einen Gegenstand betriebswirtschaftlicher Analyse, der vielfach im Rahmen einer speziellen BWL betrachtet wird. Öffentliche Betriebe umfassen Unternehmungen und Haushaltungen, die sich voll oder teilweise in staatlichem Eigentum befinden. Zu ihnen gehören insbesondere Bildungsbetriebe wie die Staatlichen Hochschulen sowie Krankenhäuser und viele Kulturbetriebe. Soweit der Staat (wesentlicher) Träger dieser Institutionen ist, werden sie nicht erwerbswirtschaftlich geführt. Meist sind ihnen durch Gesetze eigenständige Ziele wie die Förderung von Forschung, Lehre und Weiterbildung vorgegeben. Jedoch spielt die Wirtschaftlichkeit für sie auch eine wichtige Rolle, und man versucht in zunehmendem Maße, betriebswirtschaftliche Systeme zu ihrer Führung heranzuziehen (vgl. Küpper, Hans-Ulrich/Sinz, Elmar 1998). Dies hat zur Konsequenz, dass sich die BWL stärker mit den spezifischen Problemen derartiger Unternehmungen befasst und Instrumente zu entwickeln versucht, die auf ihre Bedingungen ausgerichtet sind.
Soweit diese Institutionen kein Gewinn- oder ökonomisches Marktwertziel verfolgen, gehören sie auch in den Bereich der Nonprofit-Organisationen. Diese umfassen öffentliche Betriebe sowie Verwaltungen, deren Aufgaben vor allem bei Verkehr, Gesundheit, Bildung und Kultur liegen, ebenso wie private Institutionen. Elektrizitätsversorgungs- und große Telekommunikationsunternehmungen sind ebenso wie Sozialversicherungen teilweise öffentlich finanziert. Private Nonprofit-Organisationen können soziale, sozial-kulturelle, politische und auch ökonomische Zwecke verfolgen. Letztere sind dabei wie Gewerkschaften, Arbeitgeber- oder Berufsverbände nicht gewinnorientiert, treten jedoch für ökonomische Zwecke ihrer Mitglieder ein.
IV. Konzepte, Theorien und Instrumente der betriebswirtschaftlichen Analyse
1. Konzeptionelle Basis der BWL
Bereits bei den Erkenntniszielen der BWL ist darauf hingewiesen worden, dass zur betriebswirtschaftlichen Analyse die Beschreibung und die Erklärung ebenso gehören wie die Prognose und dass all dies oftmals unter einem Gestaltungsziel steht. Überhaupt lassen sich die einzelnen Zwecksetzungen häufig nicht oder nur etwas künstlich trennen. So mag etwa die Erstellung eines Organigramms einer Unternehmung vordergründig zunächst nur der Beschreibung der Unternehmung dienen. Im Hintergrund steht dabei jedoch möglicherweise die Frage, welche Interessenkonflikte bei der gefundenen Aufbauorganisation zu erwarten sind, und damit verbunden evtl. die Suche nach Hilfe bei der Entscheidung für eine bessere Aufbauorganisation. Im Bereich der Marktforschung wird mit vielerlei Methoden u.a. das Interesse der Kunden an Produkten und Produkteigenschaften und ihre Zahlungsbereitschaft untersucht. Ganz offensichtlich geht es dabei aber nicht nur um die Ermittlung irgendwelcher Zusammenhänge, sondern vielmehr darum, die Umsatzentwicklung vorherzusagen oder gar im Vorfeld Qualität und Quantität des Absatzprogramms bestmöglich festzulegen.
In der BWL als gestaltungsorientierter Realwissenschaft kommt der Entscheidungsunterstützung eine herausgehobene Rolle zu. Nicht verwunderlich ist deshalb, dass gerade die entscheidungsorientierte Sicht in der Betriebswirtschaftslehre eine bedeutende Rolle spielt. Mit unzähligen für das reale Wirtschaftsleben wichtigen Fragen konfrontiert, verfolgt ein wissenschaftlich arbeitender Betriebswirt vermutlich etwas seltener als Kollegen in anderen Wissenschaftsdisziplinen „ einfach nur so “ ein Erkenntnisziel. Gerade die häufig anzutreffende Dominanz so genannter anwendungsorientierter Forschung wird – je nach Standpunkt – der Disziplin zum Vorwurf gemacht oder als ihre besondere Tugend herausgestellt. Häufig zu hören, aber selten zu lesen, ist der pointierte Vorwurf, die Betriebswirtschaft sei theorielos und damit eigentlich gar keine richtige Wissenschaft. Manchmal wird dabei so getan, als unterscheide sie dies von ihrer Schwesterdisziplin Volkswirtschaft. Für Analysen zum Vergleich von BWL und VWL vgl. Pfingsten, Andreas 1997.
Neben der Entscheidungsorientierung bildet die Beschäftigung mit Institutionen ein weiteres Merkmal betriebswirtschaftlicher Analysen. Die (neo)klassische Ökonomik abstrahiert weitgehend von Institutionen: Austausch findet ausschließlich auf friktionslosen Märkten statt und bedarf keiner weiteren Unterstützung; Produktion findet in Form einer Produktionsfunktion statt und bedarf ebenfalls keiner weiteren „ Bausteine “ zur Kombination von Arbeitsleistung, Kapital, Material etc.; Konsum wird in Nutzenfunktionen abgebildet. Und die Frage, wann und warum es Unternehmen gibt, lässt sich in dieser Gedankenwelt nicht beantworten. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass sich die BWL der (neo)klassischen Ökonomik nur in einzelnen Bereichen bedient. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen die reale Welt dem (neo)klassischen Ideal recht nahe kommt (z.B. auf manchen Kapitalmärkten) oder in denen die Ausblendung institutioneller Aspekte einigermaßen unschädlich ist (z.B. bei manchen eher technisch determinierten Optimierungsproblemen). In der Blütezeit der Neoklassik war somit das herrschende theoretische Dogma für die BWL zwar ein Referenzpunkt, aber ansonsten eher ungeeignet, was den Verdacht der Theoriefeindlichkeit genährt hat.
Inzwischen hat sich aber auf breiter Front die Erkenntnis durchgesetzt: „ Institutions matter “ (vgl. North, Douglass C. 1994) Der Begriff Institutions wird dabei regelmäßig in einem breiten Sinne verstanden, der nicht nur Institutionen in einem engeren Sinne – z.B. Unternehmen, Verbände, Behörden – einschließt, sondern auch Gesetze, Regeln, Bräuche, Verträge und vieles mehr (vgl. Erlei, Mathias/Leschke, Martin/Sauerland, Dirk 1999, S. 23 ff.). In der Folge wurden daher in der BWL (neo)institutionenökonomische Ansätze in vielfacher Weise adaptiert und weiterentwickelt.
Die Einbeziehung psychologischer Theorien und Erkenntnisse ist ein weiteres konzeptionelles Merkmal betriebswirtschaftlicher Analysen. Prominent sind verhaltenswissenschaftliche Ansätze vor allem im Marketing und auf dem Gebiet der Finanzierung. Unter dem Stichwort Behavioral Finance werden dort Untersuchungen zusammengefasst, die Anomalien auf den Kapitalmärkten – d.h. Phänomene, die mit den „ normalen “ Theorien nicht erklärt werden können – aufdecken und verständlich machen. In ähnlicher Weise entwickeln sich Behavioral Accounting und Organisational Behavior bzw. Organisationspsychologie.
2. Theorieansätze der BWL
Tatsächlich entstammen viele der Theorien, die aktuell in betriebswirtschaftlichen Analysen verwendet werden, ursprünglich vor allem der VWL. Das gilt z.B. für die Spieltheorie (vgl. Jost, Peter-J. 2001), die Industrieökonomik und die heute aus realitätsnahen Untersuchungen kaum noch wegzudenkende Informationsökonomik. Das große Gebiet der (Neuen) Institutionenökonomik macht dabei ein gewisses Dilemma deutlich. Nicht nur ein Mangel an Theorien kann ein Problem darstellen, sondern auch ein Zuviel an Theorien. So werden aus dem institutionenökonomischen Werkzeugkasten mal die Agencytheorie herausgefischt, mal die Transaktionskostentheorie verwendet und mal mittels vertragstheoretischer Überlegungen im Sinne der Property-Rights-Theorie operiert. Dies sieht bisweilen etwas zufällig aus, offenbar fehlt eine Meta-Theorie, die bei der Auswahl des „ richtigen “ Werkzeuges hilft.
Einsatzgebiete und Anwendungsfälle der genannten Theorien finden sich in nahezu allen betriebswirtschaftlichen Teildisziplinen. Im Bereich der Finanzierung ist das besonders schön zu sehen. Während die neoklassische Finanzierungstheorie dem Idealbild vollkommener Märkte und damit speziell symmetrischer Informationsverteilung verhaftet ist, wird in der neoinstitutionellen Finanzierungstheorie die Unvollkommenheit von Märkten in das Zentrum der Überlegungen gerückt. So wird speziell in der Theorie der Finanzintermediation hergeleitet, warum als Folge von Marktunvollkommenheiten Finanzdienstleister (als Institutionen im engeren Sinne) und bestimmte Finanzkontrakte (Institutionen im weiteren Sinne) entstehen.
Eine Klasse von Finanzprodukten, die in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen hat, sind die Derivate. Aus konzeptioneller, theoretisch fundierter Sicht sind sie ein Untersuchungsobjekt, das gewisse Merkwürdigkeiten aufweist. Zum einen verdanken sie die Entstehung und Verwendung oft genug irgendwelchen Marktunvollkommenheiten. So können beispielsweise Absicherungsstrategien mit bestimmten Derivaten zu geringeren Transaktionskosten realisiert werden, als dies ohne den Einsatz der Derivate möglich wäre. Zum anderen werden in den Modellen zur Bewertung von beispielsweise Aktienoptionen oder Zinsoptionen meistens (noch) die wesentlichen Annahmen vollkommener Märkte zugrunde gelegt.
Derartige Diskrepanzen können in der auf der Kapitalmarkttheorie beruhenden empirischen Kapitalmarktforschung aufgedeckt werden. Ihre Entwicklung in den letzten Jahrzehnten, wissenschaftspolitisch u.a. getrieben durch Schwerpunktprogramme der Deutschen Forschungsgemeinschaft, zeigt ein Muster, das auch in anderen betriebswirtschaftlichen Teildisziplinen zu erkennen ist. So gehören empirische Analysen im Marketing längst zum State of the Art, während die Empirische Rechnungslegungsforschung im Vergleich dazu noch eher in den Anfängen steckt. Immerhin sind die Grundsteine für eine empirische Theorie der Unternehmung gelegt.
Eine gewisse Verwandtschaft zu psychologisch basierten Theorien weisen oftmals Managementlehren auf. So sind unter den Begriffen Führungstheorien und Organisationstheorien große Familien zum Teil recht heterogener Ansätze zu subsumieren. Hierbei ist erneut das Fehlen einer Meta-Theorie zu bedauern. Für ein grundlegendes Werk zu Organisationstheorien vgl. Kieser, Alfred 2001.
In entscheidungsorientierten betriebswirtschaftlichen Analysen spielen naturgemäß die deskriptive Entscheidungstheorie und die normative Entscheidungstheorie eine große Rolle. Dabei hat in beiden Theoriegebieten, wie in der Wirtschaftspraxis, der Umgang mit Unsicherheit große Bedeutung. Als eine Art Referenzfall wird regelmäßig die Entscheidungssituation unter Sicherheit betrachtet, bevor anschließend die Auswirkungen von Unsicherheit modelliert werden. Die Produktions- und Kostentheorie sowie die Investitionstheorie sind Domänen, in denen ein derartiges Vorgehen zu finden ist.
3. Instrumente der BWL
Zur möglichst guten Gestaltung von Beschaffung, Produktion, Absatz und anderen Aufgaben der Unternehmung werden diverse Optimierungsverfahren eingesetzt. Wo analytische Verfahren das Finden einer optimalen Lösung nicht garantieren können, wird oft zu Simulationsverfahren gegriffen, oder es werden Heuristische Verfahren gewählt, um statt einer optimalen wenigstens eine befriedigende Lösung zu finden.
In der internen Steuerung stehen die Kosten- und Erlösrechnung für die eher kurzfristig orientierte sowie die Investitionsrechnung für die eher langfristige Betrachtung der Unternehmung. Diese bilden neben der an externe Adressaten gerichteten Bilanzierung den Kern der Unternehmensrechnung. Neben ihr lässt sich für die Wahrnehmung der anderen Führungsaufgaben ein breites Spektrum an Instrumenten nutzen. In der Planung dienen Kreativitätstechniken der Alternativengenerierung, Prognoseverfahren der Voraussage ihrer Wirkungen auf die Unternehmensziele als Basis für eine Bewertung der Handlungsmöglichkeiten. Soweit in der Entscheidungsfindung mehrere Ziele und (auch) nicht-quantitative Kriterien heranzuziehen sind, können Alternativen mit Ansätzen der Nutzwertanalyse bewertet werden. Da Entscheidungen immer zukunftsgerichtet sind, müssen Unternehmungen die mit ihnen verbundene Unsicherheit beispielsweise durch flexible Planungsverfahren erfassen und ihr mit Instrumenten des Risikomanagements begegnen. Dies gilt in besonderer Weise im Bereich der Strategischen Unternehmensführung. Der unmittelbaren Steuerung von Projekten bzw. Prozessen dienen Methoden des Projektmanagements und des Prozessmanagements. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Instrumenten zur Planung, Steuerung und Kontrolle der verschiedenen Funktionen, z.B. im Marketing für die Produkt- und Sortimentspolitik sowie das strategisch ausgerichtete Portfolio-Management, das Markenmanagement, die Servicepolitik, die Preispolitik und die Entwicklung von Wettbewerbsstrategien, das Technologiemanagement der Forschung und Entwicklung oder PPS-Systeme und Methoden des Qualitätsmanagements in der Produktion.
PPS-Systeme bilden die sichtbarste Verbindungsstelle zwischen Verfahren des Operations Research und seiner betrieblichen Umsetzung. Sie machen zudem sehr deutlich, wie wichtig die Bereitstellung und Verwendung großer, geeignet aufbereiteter Datenmengen für den betrieblichen Alltag wie für die empirische Forschung ist. Hochwertige Datenbanksysteme, ein reichhaltiger Kanon von Informations- und Kommunikationstechniken sowie aussagekräftige und benutzerfreundliche Management-Informationssysteme sind zu herausragenden Erfolgsfaktoren von Unternehmungen geworden.
Informations- und Kommunikationstechniken werden vor allem in der Organisation genutzt, während für die Gestaltung von Anreizsystemen der Personalführung verschiedene Performancemaße erarbeitet und mit theoretischen Modellen beispielsweise der Agencytheorie untersucht worden sind. Auf eine innerbetriebliche Koordination und Steuerung sind die Budgetierung, Kennzahlensysteme sowie Zielsysteme und Verrechnungs- und Lenkungspreissysteme gerichtet; daher bilden sie grundlegende Instrumente des Controlling (Küpper, Hans-Ulrich 2005, S. 336 ff.).
Früherkennungssysteme, wie sie z.B. von Kreditinstituten zur Prognose von Bonitätsentwicklungen und Konkurswahrscheinlichkeiten eingesetzt werden, verwenden neben Resultaten aus strategischen Analyseverfahren vor allem harte Finanzdaten aus den Rechenwerken der Unternehmungen.
An den Wissenschaftszielen, theoretischen Ansätzen und praktisch einsetzbaren Instrumenten wird deutlich, dass die Wissenschaftsdisziplin Betriebswirtschaftslehre heute eine Vielzahl theoretischer Konzepte verwendet, durch Methodenvielfalt gekennzeichnet ist, zumindest partiell interdisziplinär arbeitet und einen klaren empirischen Bezug hat.
V. Perspektiven der Betriebswirtschaftslehre in Forschung, Lehre und Praxis
1. Forschung
In der betriebswirtschaftlichen Forschung zeichnen sich folgende Tendenzen ab:
- | das Bemühen um weitere theoretische Fundierung, | - | die Zunahme empirischer Studien, | - | die Ausweitung der Internationalisierung und | - | die Verbreitung von Forschungskooperationen. |
Schon in den Frühphasen der BWL finden sich Versuche, die Vielfalt betriebswirtschaftlicher Problemzusammenhänge unter einem umfassenden theoretischen Grundgedanken zu ordnen. Bei Nicklisch, Heinrich 1922 ist dies die Betrachtung des Wertekreislaufes in und zwischen den Betrieben, was man als Vorläufer der heutigen Wertketten- und Wertschöpfungsanalysen ansehen kann. Erich Gutenberg legt bereits 1929 die Basis für das in seinen späteren „ Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre “ vertretene Verständnis der Unternehmung als einer Kombination produktiver Faktoren: „ So gesehen, kann man die Unternehmung als einen Komplex von Quantitäten bezeichnen, die in gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnissen voneinander stehen (funktional gebunden sind) “ (Gutenberg, Erich 1929, S. 44).
Heute ist es insbesondere die bereits unter IV.2. erwähnte Neue Institutionenökonomik, die versucht, die effiziente Gestaltung betriebswirtschaftlicher Prozesse unter Rückgriff auf die Konstrukte Verfügungsrechte, Information, Transaktionskosten und Anreizsysteme zu erklären bzw. anwendungsbezogen zu verbessern (vgl. Ordelheide, Dieter 1993; Schauenberg, Bernd 2005). Demgegenüber sind die verhaltenswissenschaftlichen Ansätze in der BWL weniger zu einem stringenten Gesamtsystem verknüpft (vgl. Elschen, Rainer 1982). Sie greifen je nach konkreter Problemstellung auf ausgewählte (sozial)psychologische und soziologische Theoriebausteine zurück, die sie in betriebswirtschaftliche Aussagenzusammenhänge integrieren.
Oft wird ein starker Gegensatz zwischen ökonomischer und verhaltenswissenschaftlicher Forschung gesehen. Eine wesentliche Frage beim Bemühen um eine weitere theoretische Fundierung der BWL wird es sein, inwieweit die beiden Richtungen zur Erhöhung des Erklärungs- und Anwendungsgehalts der Forschungsergebnisse verknüpft werden können – zumal die Institutionenökonomik ihrerseits bestimmte Verhaltensannahmen trifft, die stets auf ihren Realitätsgehalt zu hinterfragen sind.
Theorien bzw. Hypothesen bedürfen in einer Realwissenschaft der empirischen Überprüfung. Das hat Eugen Schmalenbach schon gesehen, wenn er von der erforderlichen „ Belehrung durch das Experiment “ sprach (Schmalenbach, Eugen 1912, S. 307). Die Empirische Forschung in der BWL hat sich in den letzten vierzig Jahren zunehmend entwickelt (vgl. Hauschildt, Jürgen/Grün, Oskar 1993; Schwaiger, Manfred/Harhoff, Dietmar 2003). Da sie sich heute anspruchsvoller statistischer Auswertungsmethoden bedient, ist sie insoweit quantitativ angelegt. In der Phase der Datengewinnung greift sie auch auf qualitative Verfahren zurück. Wichtig erscheint es, dass die konzeptionell-theoretische Grundlegung für empirische Untersuchungen nicht zu kurz kommt. Es besteht sonst die Gefahr, dass ad hoc formulierte Hypothesen, die sich lediglich auf eine ganz eng abgegrenzte Fragestellung beziehen, mit großem methodischen Aufwand geprüft werden, ohne dass ein inhaltlich wesentlicher Erkenntnisgewinn zustande kommt. Diesbezüglich wird im Fach eine lebhafte Diskussion über das Verhältnis von Rigour und Relevance geführt.
Die Internationalisierung der betriebswirtschaftlichen Forschung kann in zweierlei Hinsicht verstanden werden: Zum einen bedeutet sie eine wachsende Beschäftigung mit Tatbeständen der internationalen Unternehmenstätigkeit. Auf diesem Gebiet liegen heute zahlreiche konzeptionelle und empirische Arbeiten vor. Zum anderen betrifft sie die Diffusion von Forschungsergebnissen über die nationalen und sprachlichen Grenzen hinaus. Auch diesbezüglich ist im deutschsprachigen Raum ein verstärktes Bemühen festzustellen. Jahrzehntelang wurde überwiegend amerikanische Fachliteratur in Europa rezipiert. Ansätzen zur Vermittlung des Standes der deutschsprachigen BWL in den angelsächsischen Raum (vgl. Grochla, Erwin/Gaugler, Eduard et al. 1990) war nur mäßiger Erfolg beschieden. Gegenwärtig nehmen – ausgelöst auch durch einen entsprechenden Qualifikationsdruck auf die Nachwuchswissenschaftler – die Aktivitäten zur Verbreitung hiesiger Forschungsresultate in amerikanischen und anderen internationalen Fachmedien zu. Die vor 14 Jahren von Gerhard Reber geäußerte skeptische Feststellung, dass „ programmatische Forderungen zur Notwendigkeit einer Internationalisierung keine überzeugende Bestätigung im realen Wissenschaftsbetrieb finden “ , trifft nicht mehr in dem damaligen Umfang zu (Reber, Gerhard 1993, Sp. 1906).
Sowohl bei den internationalen Beziehungen als auch national wächst die Bedeutung von Forschungskooperationen. Es wird immer deutlicher, dass sich komplexe Problemstellungen in der Forschung besser im Verbund mehrerer Wissenschaftler mit komplementären Wissensgebieten bewältigen lassen. Dies wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) auch auf dem Gebiet der BWL seit langem unterstützt. Das erste betriebswirtschaftliche DFG-Schwerpunktprogramm wurde unter Zusammenarbeit von Fachvertretern aus einer Vielzahl von Hochschulen 1973 unter der Bezeichnung Empirische Entscheidungstheorie gestartet (vgl. Witte, Eberhard 1981; Witte, Eberhard/Zimmermann, Hans-Jürgen 1986). Weitere folgten nach. In jüngster Zeit sind es so genannte Exzellenzcluster, die als Form der wissenschaftlichen Vernetzung und Kooperation gefördert werden sollen.
2. Lehre
In der akademischen Lehre wendet sich die BWL an verschiedene Zielgruppen. Der ganz überwiegende Teil der Studierenden erwartet die wissenschaftlich untermauerte Qualifizierung für einen praktischen Beruf, mit oder ohne Promotion. Ein verhältnismäßig kleiner Anteil der Absolventen strebt eine Forschungs- und Unterrichtstätigkeit als Hochschullehrer an, bleibt also im Wissenschaftssystem. Eine dritte Zielgruppe wird in Zukunft zunehmende Bedeutung gewinnen, nämlich akademisch vorgebildete Praktiker, die sich in einer zweiten Studienphase betriebswirtschaftlich weiterbilden wollen, etwa nach dem Muster des Executive Master of Business Administration (EMBA).
Bei den Studierenden, die eine akademische Ausbildung als Vorbereitung für die Berufspraxis ansehen, erfreut sich das Fach BWL seit vielen Jahren wachsender Beliebtheit. Das Statistische Bundesamt weist die Gesamtzahl der BWL-Studierenden an allen deutschen Hochschulen für das Jahr 1975 mit rund 30.000 und für das Wintersemester 2004/05 mit etwas mehr als 160.000 aus. Die Herausforderung für die Lehre besteht darin, einen konkreten Anwendungsbezug der Wissensinhalte zu bieten, ohne die theoretisch-konzeptionelle Grundlegung zu vernachlässigen. „ Das wissenschaftliche Niveau der Lehre sollte möglichst hoch sein, damit Absolventen der Hochschulen den Anforderungen aus den verschiedensten Berufsfeldern ? entsprechen und möglichst große Bildungsreserven für neue sowie andersartige Anforderungen im späteren Berufsleben legen “ (Schweitzer, Marcell 2004, S. 78 f.). Dies verlangt die Vermittlung generalisierender Einsichten und allgemeiner Problemlösungsmethoden, gepaart mit der Aneignung sozialer Kompetenzen (wie Teamfähigkeit) und der Wissensvertiefung in ausgewählten Anwendungsfeldern, wie sie durch die Wahlmöglichkeit zwischen zahlreichen Speziellen Betriebswirtschaftslehren ermöglicht wird.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit die im Zuge des sog. Bologna-Prozesses jüngst eingeführten bzw. bis spätestens 2010 einzuführenden Bachelor- und Masterstudiengänge mit ihrer Zweistufigkeit zur Teilung in ein berufsqualifizierendes kürzeres Studium und eine insgesamt längere Ausbildung im wissenschaftlichen Arbeiten führen. Im ungünstigsten Fall bleibt die wissenschaftliche Fundierung beim Bachelor-Abschluss unzulänglich, sodass letztlich doch sehr viele Studierende den Master-Abschluss als gehobene Qualifikation für die Berufspraxis ansehen und damit ihre gesamte Studienzeit im Vergleich zum früheren Diplom eher noch verlängern.
Für diejenigen, die eine Hochschullehrerlaufbahn anstreben, sind gegenüber dem Gros der Studierenden zusätzliche Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens, weiterführende theoretische und methodische Grundlegungen, aber auch didaktische Fähigkeiten zu vermitteln. Dazu tragen die in jüngerer Zeit stärker strukturierten Promotionsprogramme sowie die Unterstützung beim Projektieren und Durchführen eigenständiger Forschungsvorhaben bei. Der Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft hat in diesem Sinne seit 1996 eine „ Arbeitsgruppe Nachwuchsförderung “ eingesetzt und inzwischen ein Vorstandsressort Nachwuchs geschaffen.
3. Praxisverbindung
Eine theoretisch begründete, anwendungsbezogene Realwissenschaft wie die BWL steht in wechselseitiger Verbindung mit den Praxisbereichen, in denen sie ihre Untersuchungsgegenstände findet. Ein Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis erfolgt schon allein dadurch, dass BWL-Absolventen in großer Zahl und ausgerüstet mit dem jeweils aktuellen Wissensstand in Institutionen der Wirtschaft und Verwaltung tätig werden. Der Executive MBA ist ein weiteres Beispiel für die Informationsübertragung von der Wissenschaft in die Praxis.
Viele Hochschullehrer der BWL üben Gutachter- oder Beraterfunktionen aus, wodurch ebenfalls Forschungsergebnisse zur praktischen Anwendung gebracht werden können. Auch diesbezüglich war Eugen Schmalenbach ein Vorreiter. Er wies bereits 1912 darauf hin, dass derartige Aktivitäten zum Wissensaustausch führen, wobei im Gegenzug ansonsten nicht verfügbares Material und praktisch drängende Problemstellungen in den Wissenschaftsbereich gelangen, was „ von erheblichem Einfluß auf Lehrtätigkeit und Forschung “ sei (Schmalenbach, Eugen 1912, S. 315). Diese wechselseitige Information und Anregung wird heute u.a. in der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft gepflegt.
Eine unmittelbar an den Hochschulen institutionalisierte Einrichtung mit dem Zweck der Übertragung wissenschaftlicher Erkenntnisse sind Forschungstransferstellen. Sie haben allerdings in der BWL noch nicht die gleiche Bedeutung erlangt wie in den Natur- und Ingenieurwissenschaften. Die unter V.1. erwähnte Intensivierung von Forschungskooperationen könnte auch dem organisierten Forschungstransfer zugute kommen.
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