Gewinn- und Verlustrechnung
(profit and loss account, income statement) Die Gewinn- und Verlustrechnung, auch Ergebnisrechnung genannt, ist ein Teil des Jahresabschlusses. Sie zeigt die Aufwendungen und Erträge des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Saldo zwischen Erträgen und Aufwendungen ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Der Bilanzgewinn oder Bilanzverlust ergibt sich, wenn auch die Zuführungen und Auflösungen von Rücklagen sowie der Gewinnvortrag oder Verlustvortrag berücksichtigt werden.
Kapitalgesellschaften müssen zusammen mit der Bilanz eine Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlichen, in der die Aufwendungen und Erträge aufzugliedern und der Gewinn bzw. der Verlust auszuweisen sind. Das gleiche gilt für bestimmte Gesellschaften mit anderer Rechtsform und für Unternehmen von einer bestimmten Größenordnung an (Publizitätsgesetz).
siehe unter Erfolgsrechnung siehe unter Erfolgsbilanz Abk.: G.u.V. mit der Bilanz eine Nachweisrechnung über die Entstehung des Jahreserfolgs einer Unternehmung (Betrieb, I.,
2.) . G. enthält die periodisierten Ausgaben und Einnahmen und dokumentiert die Herkunft und Höhe der einzelnen Erfolgskomponenten systematisiert nach Aufwendung (Aufwand) und Ertrag . Sie ergänzt die Zeitpunktrechnung der Bilanz , die lediglich den Vermögensstand belegt, indem sie Veränderungen der Bilanzbestände innerhalb der Rechnungsperiode aufzeigt. Nach dem Bilanzrichtliniengesetz müssen erstmals alle Kaufleute (Kaufmann) die Gewinn- und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung gestalten. Eine Saldierung von Aufwendungen und Erträgen ist unzulässig. Kapitalgesellschaften müssen die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform darstellen und zu jedem Posten Vorjahresbeträge angeben. Im HGB angegebene Gliederungsschemata sind für sie Mindestgliederungen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind nicht unmittelbar daran gebunden. Für sie gelten nur die allgemeinen Aufstellungsgrundsätze. Alle Unternehmen können die G. entweder nach dem Gesamtkosten - oder dem Umsatzkostenverfahren aufstellen. Siehe auch Bilanzierung.
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