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Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

ab 1.7.1989 den Unternehmen (Betrieb, I.) und Angehörigen freier Berufe in der  EG zur Verfügung stehende supranationale Unternehmensform, mit dem Zweck, die grenzüberschreitende wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern, weiterzuentwickeln oder zu verbessern, ohne für sich selbst Gewinne zu erzielen. Die E. darf somit nur Hilfstätigkeiten im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder ausüben. Sie ist als Personengesellschaft konstruiert und besitzt kein eigenes Kapital und darf nur bis 500 Arbeitnehmer beschäftigen. Tritt als Rechtspersönlichkeit im eigenen Namen auf und haftet für Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch. Das Ergebnis ihrer Tätigkeit wird nur bei ihren Mitgliedern nach nationalem Recht besteuert.

 

 


 

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