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fob

Abk. für: free on board (engl.; frei an Bord) Vertragsklausel im internationalen Handel mit der Verpflichtung des Verkäufers (Exporteurs), die Beförderungs- und Verladekosten zu tragen. Die Bewertung f. wird auch in bezug auf Landesgrenzen angewandt. Nach diesem Prinzip verfährt die Deutsche Bundesbank in der Zahlungsbilanzstatistik (amtliche Statistik), so daß deutsche Exporte mit fob-Werten deutsche Zollgrenze, Importe mit fob-Werten betreffende ausländische Zollgrenze erfaßt werden. Dieses Vorgehen zwingt zu Buchungen in der Dienstleistungsbilanz für importierte bzw. exportierte Transportleistungen. Das Statistische Bundesamt registriert die Ausfuhren zu fob-Werten an der deutschen Zollgrenze, die Einfuhren zu cif.

 

 


 

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