Freigeld
Schwundgeld nichteinlösbares Papiergeld (Geld) mit festem Nominalwertaufdruck, das nach einem 1890 von S. Gesells gemachten Vorschlag zur Reform der Geldverfassung eingeführt werden sollte, um solche Änderungen des Preisniveaus auszuschließen, die durch Schwankungen der Umlaufgeschwindigkeit des Geldes ausgelöst werden. F. sollte jeweils zum Jahresbeginn begeben und am Jahresende gegen neues eingetauscht werden sowie im Laufe des Jahres einen bestimmten Prozentsatz vom ursprünglichen Nominalwert verlieren. Zur Erhaltung des Nominalwertes könnte der Geldhalter eine Marke die zugleich als Kleingeld verwendet wird auf den Schein kleben, andernfalls würde das F. nur mit einem Disagio in Höhe des Wertschwundes akzeptiert. Der permanente Wertschwund des Geldes sollte die Geldhaltung zum Zwecke des Hortens und der Vermögenshaltung (Spekulationskasse) unterbinden sowie die Verwendung von Geld als Transaktionsmittel (Transaktionkasse) einschränken und somit Veränderungen der Geldmenge , die von Schwankungen der Umlaufgeschwindigkeit ausgelöst werden, vermeiden. Eine auf Stabilität der Währung verpflichtete Zentralbank könnte dann über die diskretionäre Steuerung des Geldangebots das Preisniveau hinreichend präzise lenken, da eine Geldproduktion durch Geschäftsbanken (Banken) ausgeschlossen sein soll. Gesells Plan, der von J. M. Keynes positiv aufgenommen wurde, hat mehrere Mängel: so. z.B. die Festsetzung des jährlichen Entwertungssatzes; die durch den Entwertungssatz ausgehöhlte Funktionsfähigkeit des Geldes als Wertaufbewahrungsmittel; eine dadurch ausgelöste Flucht in Sachwerte, was Ressourcen fehlleitet.
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