Disagio
(debt discount) Disagio entsteht, wenn der Ausgabebetrag eines Darlehens geringer als der Rückzahlungsbetrag ist.
Unter Disagio versteht man im allgemeinen den Unterschied zwischen dem Nennwert eines festverzinslichen Wertpapiers und seinem darunterliegenden Ausgabekurs (Ausgabe unter pari). Bei langfristigen Krediten bezeichnet es den prozentualen Abzug von der vereinbarten Darlehenssumme; sog. Damnum bei Hypothekarkrediten. Gegensatz: Agio.
ist
(1) bei Wertpapieren die Differenz zwischen dem Nennbetrag und einem niedrigeren Kurs und
(2) bei Krediten die Differenz zwischen dem Nennbetrag und einem niedrigeren Zahlungsbetrag. Die Angabe eines Disagios erfolgt in der Regel in Prozent des Nennbetrages. Wird in einer Kreditvereinbarung beispielsweise ein Disagio in Höhe von 10 % vereinbart so bedeutet dies, dass der Kreditnehmer bei einer Kreditsumme von 100.000 Euro (Nennbetrag) nur 90.000 Euro ausbezahlt bekommt. Zurückzuzahlen ist allerdings der volle Nennbetrag in Höhe von 100.000 Euro; Gegenteil Agio; siehe auch unter pari.
Damnum Abschlag; u. zw. Differenz zwischen Rückzahlungs- und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Verbindlichkeiten oder Rückzahlungs- und Auszahlungskurs von Wertpapieren . Der Schuldner bzw. Erwerber muß wg. des D. mehr zurückzahlen als er erhalten hat. D. ist bei Emission von Aktien gem. AktG (Aktienrecht) unzulässig. D. ist nach AktG unter Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite auszuweisen und durch Abschreibung zu tilgen. Ggs. ist Agio.
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