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Fungibilität

lat.: Vertretbarkeit. Große Ersetzbarkeit beweglicher Sachen. F. bedeutet, die einzelnen Stücke weisen innerhalb ihrer Gattung aufgrund ihrer Bestimmung nach Zahl oder Nominalwert (Nominalwertprinzip) gleiche Beschaffenheit sowie gleiche Rechte und Pflichten auf. Z.B. eine gängige Münze bestimmter Stückelung , bei der jede einer anderen gleicht, oder eine typisierte börsengängige (Börse) Ware (Kaffee, Getreide, Metalle, Wertpapiere). An der Börse gehandelte Wertpapiere sind sehr fungibel, besonders die Inhaberaktie (Aktie), da sie jederzeit ohne Formalitäten durch eine andere Aktie gleichlautenden Inhalts ersetzt werden kann. Die F. erfüllt das Erfordernis freier Handelbarkeit der Sachen.

 

 


 

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