Geldkapitalbildung
Bezeichnung in der Geldbestandsänderungsrechnung der Bundesbank für Änderungen von Forderungen der Wirtschaftssubjekte gegenüber den Geschäftsbanken (Banken), die als langfristig betrachtet werden, z.B. Termingelder (Einlagen) von 4 Jahren und darüber.
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