Geldkapital
siehe unter Geldvermögen siehe unter Finanzvermögen
1. für den einzelnen Haushalt die in Geldform verfügbare Kaufkraft , die aus seinem nicht für Konsum verwendeten Einkommen (= Sparen) stammt.
2. gesamtwirtschaftlich das Aggregat zu
1. , dessen Quellen Sparen und neu produziertes Geld sind.
3. siehe Nettoposition in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung: der Wert aller Forderungen abzüglich der Verbindlichkeiten eines privaten Haushalts (Haushalt,
1.), Sektors oder Volkswirtschaft (Wirtschaft) gegenüber der Umwelt. In dieser Definition kann der Bestand an Geldkapital positiv, null oder negativ sein.
4. im Sprachgebrauch der Deutschen Bundesbank werden alle Forderungen in der Gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung (Gesamtwirtschaftliches Rechnungswesen) als Geldvermögen bezeichnet, z.B. gegenüber Banken in Form von Einlagen oder auch Erwerb festverzinslicher Wertpapiere , Aktien .
5. in Unternehmen (Betrieb, I.) angelegte langfristige Forderungen, die sich in Beteiligungskapital (Beteiligungen, 1), z.B. Aktien, und geliehenes G. untergliedern. Vgl. auch Kapital , Forderung .
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