Gemeindesteuern
siehe unter Kommunalsteuern von der Gebietskörperschaft , Gemeindehoheitlich (Finanzhoheit) erhobene Steuer . In der Bundesrepublik sind dies Grund-, Gewerbesteuer , durch Landesgesetz den Gemeinden überlassene Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis, z.B. Grunderwerbsteuer, und die sog. kleinen Verbrauchsteuern, z.B. Vergnügungs-, Getränke-, Speiseeis-, Schankerlaubnis-, Hundesteuer.
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