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Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Stabilitätsgesetz, StabG)

vom 8.7.1967, legt für bestimmte konjunkturelle Situationen von den Trägern der Wirtschaftspolitik (Theorie der Wirtschaftspolitik) zu ergreifende Maßnahmen fest, um gesamtwirtschaftliche Ziele (Ziele der Wirtschaftspolitik) zu erreichen. Stellt Instrumente der Wirtschaftspolitik bereit und schreibt Informations- und Koordinierungsverfahren (Konzertierte Aktion, Mittelfristige Finanzplanung) vor. G. ist von Ansichten der Keynesschen Theorie inspiriert und in seiner Praktizierung nach gewissen Erfolgen weithin gescheitert. Die aktuelle Wirtschaftspolitik hat z.Z. weitgehend von der Nutzung der bereitgehaltenen Möglichkeiten Abstand genommen.

 

 


 

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