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Instrumente der Wirtschaftspolitik


1. Die I., die der Staat als Träger der Wirtschaftspolitik (Theorie der Wirtschaftspolitik) zur Erreichung gegebener Ziele (Ziele der Wirtschaftspolitik) einsetzen kann, lassen sich allgemein je nach der Rolle, in der der Staat beim Einsatz der Instrumente der Wirtschaftspolitik auftritt (Gäfgen), wie folgt unterteilen:          -           Als Fiskus betreibt der Staat Fiskalpolitik (Finanzpolitik). Die öffentliche Hand tätigt Einnahmen und Ausgaben , tritt als Kreditnehmer und -geber sowie als Nachfrager oder Anbieter von Gütern auf.          -           Als Geldschöpfer (Geldangebotstheorie) betreibt die Notenbank Geldpolitik : sie nimmt die binnenwirtschaftliche Regulierung der Geldmenge und des Kreditvolumens vor sowie die außenwirtschaftliche Devisenregulierung (Wechselkurs)          -           Als allgemeiner Hoheitsträger kann der Staat durch direkte Kontrollen (von Preisen oder Mengen, z.B. Kontingentierungen) in das Marktgeschehen eingreifen oder aber institutionelle Änderungen durch Verstaatlichungen oder mittels eines gesamtwirtschaftlichen Richtplanes vornehmen. Der sachlichen Zusammengehörigkeit nach (materiale Klassifikation) lassen sich nach Kirschen die I. in folgende Bereiche einordnen:                      - Finanzpolitik (28  I.),                      - Geld- und Kreditpolitik (17  I.),                      - Wechselkurspolitik (2  I.),                      - direkte Kontrollen (16  I.), Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Unternehmens-, Eigentums-, Arbeits und Marktverfassung). Nach Untersuchungen von Kirschen für 8 westliche Industrieländer werden die I. der Finanzpolitik und direkte Kontrollen bevorzugt. Zu ergänzen ist noch die staatliche Informationspolitik, die sowohl Diagnose und Prognose der Wirtschaftslage sowie ihrer Veränderungen als auch Appelle an das Verhalten der Wirtschaftssubjekte (moral suasion) umfaßt.
2. Es sind vielfältige Unterscheidungen der I. nach ihren Eigenschaften (formale Klassifikation) vorzufinden, die sich z.T. überschneiden: - Nach Eingriffsarten wird unterschieden, auf welchem Sektor ein I. ansetzt (z.B. Gewerbe -, Handels -, Agrarpolitik).         -      Der Präzisionsgrad unterteilt qualitativ und quantitativ bestimmbare I.          -           Nach dem Umfang der zu beeinflussenden Phänomene unterscheidet man globale und partielle Maßnahmen, die entweder alle treffen oder nur auf bestimmte Gruppen abzielen, auch als Makro- bzw. Mikropolitik bezeichnet. Bewährt ist die Unterteilung nach Ordnungs- und Prozeßpolitik: I. der Ordnungspolitik verändern den Rahmen, die Wirtschaftsordnung , während Instrumente der Wirtschaftspolitik der Prozeßpolitik sich innerhalb eines Ordnungsrahmens bewegen. Erstere sind vorwiegend qualitativer, letztere meist quantitativer Natur.          -           Nach der Fristigkeit der beabsichtigten Wirkungen können langfristig und kurzfristig wirksame Maßnahmen unterschieden werden; ersteren ist insbesondere die Ordnungspolitik, letzteren die Konjunktur - oder allgemeiner die Prozeßpolitik zuzurechnen. Wichtiges Merkmal ist die Intensität des Mitteleinsatzes, ob Maßnahmen nur indikativer bzw. indirekter, "führender" Art oder aber imperativer bzw. direkter, "zwingender" Natur (Pütz) sind. Die Extremfälle hinsichtlich dieses Kriteriums sind das laissez-faire (Laissez faire-Liberalismus) und die staatliche Regelung der gesamten Wirtschaft .          -           Weiterhin werden an Regeln gebundene und diskretionäre Interventionen unterschieden: Erstere folgen mit verbindlichem Automatismus auf bestimmte Situationen, während der I.-Einsatz in letzterem Fall Ermessensentscheidung bleibt. Eine Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang die starre Regel bzw. "rule without feedback" (Friedman) dar, die z.B. für die Geldpolitik eine in allen Situationen konstante Ausdehnung der Geldmenge fordert.
3. Hinsichtlich der Wirksamkeit der wirtschaftspolitischen I. sind i. allg. die Probleme im Zusammenhang mit Wirkungsprognosen, Nebenwirkungen und Widerständen der Betroffenen zu beachten.Veröffentlichte Prognosen können das Verhalten der Wirtschaftssubjekte so ändern, daß die Prognose zerstört wird. Ebenso können Ankündigungen von Maßnahmen zu Verhaltensveränderungen führen (Ankündigungseffekt, announcement effect), die die Wirksamkeit des Instrumente der Wirtschaftspolitik-Einsatzes unterlaufen. Noch weitergehend ist die von Autoren wie Lucas sowie Sargent und Wallace für die Geldpolitik vorgebrachte Kritik: Jede Maßnahme ist danach  bis auf Effekte, die reinen Zufallscharakter haben  ineffektiv (Politikineffektivitätsthese), wenn die Wirtschaftssubjekte in ihrer Erwartungsbildung die Politikregel der Träger der Geldpolitik berücksichtigen (rationale Erwartungen). Weitere Probleme des Mitteleinsatzes liegen im Zeitbedarf vom Instrumenteneinsatz bis zur Wirkung (lags), der bei ungewisser Zeitdauer die Gefahr der in der Konjunkturpolitik bekannten prozyklischen Wirkungen hervorbringt. Grundsätzlich erfordert jede Intervention einen Mitteleinsatz, bindet Ressourcen, schädigt somit die Produktionsziele; weiterhin bedeuten häufige Interventionen einen Verstoß gegen die Forderung nach Konstanz und Vorhersehbarkeit der Wirtschaftspolitik, schädigen somit die Sicherungsziele. Außerdem ziehen Maßnahmen meist weitere Eingriffe zwangsläufig nach sich, auch als Kettenreaktionsthese staatlicher Eingriffe bezeichnet. Die Gefahr einer Häufung vieler einzelner Eingriffe kann somit entstehen, deren verschiedene Wirkungen widersprüchlich und schwer oder nicht vorhersehbar sein können. Mangelhafte Effizienz der Wirtschaftspolitik ist dann  als negative Fernwirkung  die Folge (Schädigung aller Ziele). Sollen Vorstellungen einer dauerhaften Gesamtordnung verwirklicht werden, ist der Zulässigkeit wirtschaftspolitischer Maßnahmen Rechnung zu tragen. Der Einsatz von Instrumenten soll demgemäß konform sein mit einem bestimmten  Wirtschaftssystem (Systemkonformität), einem wirtschaftspolitischen Gesamtprogramm (Konzeptionskonformität) oder vorgegebenen Rechtsnormen (Verfassungs- oder Gesetzeskonformität). So ist etwa beim Einsatz prozeßpolitischer Maßnahmen zu prüfen, ob sie mit dem vorgegebenen Ordnungsrahmen verträglich sind oder ob ihre Neben- oder Folgewirkungen zerstörend auf die Konzeption der Wirtschaftspolitik oder gar das Wirtschaftssystem einwirken können.

Literatur: G. Gäfgen, Theorie der Wirtschaftspolitik, in: Kompendium der Volkswirtschaftslehre, Bd.
2.
4. A., Göttingen 1975. E. Tuchtfeld, Grundlagen der Wirtschaftspolitik, in: O. Issing, (Hrsg.), Allgemeine Wirtschaftspolitik. München 1982. A. Woll, Wirtschaftspolitik.
2. A.,  München 1992.

 

 


 

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