Gläubigerschutz
Rechtsvorschriften, die Interessen von Gläubigern schützen, z.B. streng geregeltes Verfahren der Börsenzulassung, für Aktiengesellschaften gesetzliche Pflicht zur Bildung von Rücklagen und Vorschriften über die Rechnungslegung sowie deren Prüfung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüfung).
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