Höchstpreis
durch staatliche Vorschrift gesetzte Preisobergrenze für einzelne Güter, um Nachfrager unterer Einkommensschichten mit dem betreffenden Gut zu versorgen, oder für alle Güter (Preis- oder Lohnstopp) zur Inflationsbekämpfung (Inflationstheorie). Da H. unter dem Gleichgewichtspreis des Marktes liegt, fehlt die Anreizfunktion des Preismechanismus (Preisfunktion, (Produkt) Preisbildung) zur Beseitigung des Angebotsdefizites; ein schwarzer Markt entsteht, und staatliche Zuteilung wird erforderlich. H. führt zu ineffizienter Allokation der Ressourcen. In der Bundesrepublik bestehen H. nur noch bei öffentlichen Aufträgen und für verschiedene Verkehrstarife.
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