HGB
Abk. für: Handelsgesetzbuch enthält das Handelsrecht als Sonderrecht des Kaufmanns . H. geht vom Begriff des Kaufmanns aus und gilt für alle Handelsgeschäfte . Ist am 10.5.1897 mit Geltung vom 1.1.1900 erlassen worden. Ist später durch das Aktiengesetz (Aktienrecht) sowie Bilanzrichtlinien-Gesetz geändert worden.
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