imperative Planung
i. Ggs. zur indikativen Planung vollzugsverbindliche Planung (Sollziffern) von Mikrogrößen, die integrierende Bestandteile der gesamtwirtschaftlichen Zielgrößen sind. i. schaltet weitgehend einzelwirtschaftliche Dispositionsfreiheit aus. Entspricht der Auffassung, daß die Koordination von einzelwirtschaftlichen Verhaltensweisen und gesamtwirtschaftlichen Zielen nur durch Aufstellung eines Gesamtwirtschaftsplanes mit einzelwirtschaftlichen Planziffern von imperativem Charakter möglich ist. Eine nach dem Prinzip der i. gestaltete Wirtschaft ist eine Zentralverwaltungswirtschaft . War für Länder Osteuropas bis zur politischen Wende typisch.
|