Indemnitätstarif
in der Krankenversicherung die Festlegung eines bestimmten Betrages, den der Versicherte von seiner Krankenversicherung für jede Gesundheitsleistung unabhängig vom tatsächlichen Preis erhält. Der Versicherungsschutz wird somit nicht wie i.d.R. üblich auf die Kosten der Krankenbehandlung, sondern auf die Mengen der hierfür notwendigen Leistungen bezogen. Eventuelle Mehrkosten muß der Patient selbst tragen, andererseits fließen ihm Kostenersparnisse zu. I. fördert das Patienteninteresse an niedrigen Preisen für Gesundheitsleistungen gegenüber Selbstbeteiligungsmodellen. Weist höhere Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu anderen nachfragesteuernden Maßnahmen und eine soziale Verträglichkeit auf. I. hat in den USA Eingang gefunden. Wurde in der Bundesrepublik von Ökonomen in der Debatte zur Strukturreform der gesetzlichen Krankenversicherung favorisiert.
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