Krankenversicherung
ältester Zweig der von Bismarck 1881 eingeführten Sozialversicherung mit der Aufgabe, Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhütung von Krankheiten sowie medizinische Hilfe und zu einem bestimmten Teil Ersatz des Einkommens im Krankheitsfall zu gewähren. Pflichtmitgliedschaft besteht für alle Arbeiter und Angestellten bis zu einer bestimmten Höhe des Jahresarbeitseinkommens. Neben der öffentlich-rechtlichen K. besteht die privatrechtliche K. Das Ausgabenwachstum der Gesetzlichen K. von 1970 = 26 Mrd EUR zu 1980 = 90 Mrd EUR, zu 1985 = 114 Mrd EUR und auf 125 Mrd EUR in 1987 ist Anlaß zur Reform gewesen. Da das Angebot medizinischer Leistungen das Ergebnis des Zusammenwirkens verschiedener Steuerungsverfahren, z.B. marktwirtschaftsähnliche Beziehung bezüglich niedergelassener Ärzte Patienten oder Wahlprozesse bezüglich Versicherter Versicherungen oder Verhandlungsprozesse bezüglich der Festlegung des Niveaus der Ärztehonorare zwischen Vertretern der Gesetzlichen K. und den Kassenärztlichen Vereinigungen, ist, bereitete bereits eine Ursachenanalyse der Kostenexplosion Schwierigkeiten. Tenor entsprechender Untersuchungen ist, daß das System der K. zur Fehlallokation (Allokation) von volkswirtschaftlichen Ressourcen führt, die Ausgabenentwicklung nicht den Präferenzen der Patienten bzw. Versicherten entspricht, die produzierten Leistungen zu umfangreich und zu kostenintensiv sind sowie ihre Struktur nicht mit den Interessen der Patienten bzw. Versicherten übereinstimmt. Die bisherigen Kostendämpfungsbemühungen erschöpften sich in Einzelmaßnahmen und folgten keiner gemeinsamen ordnungspolitischen Linie (Theorie der Wirtschaftspolitik). Die Strukturreform im Gesundheitswesen 1989, führte durch Sparmaßnahmen in verschiedenen Leistungsbereichen zu Ausgabensenkungen. Im Verbund mit der Hochkonjunktur (Konjunkturtheorie), brachte sie durch die Erhöhung der beitragspflichtigen Arbeitsentgelte pro Mitglied und Zunahme der Beitragszahler nur vorübergehenden Erfolg in Form eines Einnahmenüberschusses. Deshalb folgte bereits 1993 das Gesundheits-Struktur-gesetz. Dieses konnte zwar die wiederum aufgetretenen Defizite in Überschüsse umkehren, aber mit sinkender Tendenz. Ein durchgreifender Erfolg auf die Ausgabendynamik hat sich nicht eingestellt.
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