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indikative Planung

i. Ggs. zur imperativen Planung richtungsweisende, nicht vollzugsverbindliche Planung, die Planungsunsicherheiten der autonomen dezentralen Entscheidungsträger durch Zentralisierung und Verbreitung von Informationen vermindern will. Wurde insbesondere in Frankreich entwickelt. Geht von der Vorstellung aus, daß Wirtschaftssubjekte sich auch bei nicht bestehendem Zwang an richtungsweisenden Plangrößen orientieren. i. bezieht sich nicht auf einzelwirtschaftliche Planungsdispositionen, arbeitet vorwiegend mit quantitativen Sektorzielen. i. beabsichtigt, Vorteile einer zentralen Planung, d.h. die ex ante-Abstimmung einzelwirtschaftlicher Ziele, auf einer informativen Basis zu nutzen, wie auch Vorteile dezentraler Planung, so die am Markt orientierten effizienten Entscheidungen über Produktion , Investition und Konsum . Durch Beseitigung von Informationslücken sollen Fehlentscheidungen, z.B. Fehlinvestitionen, vermindert und Verschwendung von Ressourcen möglichst vermieden werden. Da die der i. zugrunde liegenden Prognosen aus unterschiedlichen Gründen mit Unsicherheiten bzw. Fehlern behaftet sind, kann i. Anlaß für Überkapazitäten und Strukturkrisen sein. Soweit sich Wirtschaftssubjekte wg. dieser Mängel nicht an der i. orientieren, ist sie auch nicht zielkonform. i. unterscheidet sich von der Globalsteuerung durch ihre sektoralen Zielvorgaben, während jene auf der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung basierende globale Zielprojektion für makroökonomische (Makroökonomik) Größen wie Investitionsvolumen, Gesamtwirtschaftliche Güternachfrage, Lohnquote u.a. vorgibt.

 

 


 

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