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Lohnquote

prozentualer Anteil der Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit am Volkseinkommen . Die tatsächliche L. ist das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Tätigkeit in vH des Volkseinkommens . Die bereinigte oder rechnerische L. berücksichtigt die Tatsache, daß seit Jahren der Anteil der unselbständig Beschäftigten an der Erwerbsbevölkerung zunimmt, indem bei der Berechnung ein Basisjahr gewählt wird, von dem an man für die folgenden Jahre mit einem konstanten Anteil der unselbständig Beschäftigten rechnet, die L. der Folgejahre also "bereinigt". Die reale L. ist eine um die Inflationsrate "bereinigte" Lohnquote Neben den methodischen Problemen der Erfassung der bereinigten oder rechnerischen L. wird die Aussagefähigkeit vor allem auch in verteilungspolitischen Auseinandersetzungen durch die Querverteilung stark eingeschränkt. Unter Querverteilung wird verstanden, daß ein Wirtschaftssubjekt , z.B. ein leitender Angestellter, Faktoreinkommen (Einkommen) aus mehreren Faktorquellen bezieht. Schließlich sei noch auf die Konjunkturabhängigkeit der L. hingewiesen: Da die Gewinne im Konjunkturaufschwung (Konjunkturtheorie) empfindlicher reagieren als die Löhne, sinkt die Lohnquote im Aufschwung. Die L. steigt im Abschwung, wiederum weil die Gewinne konjunkturempfindlicher sind als die Löhne.

 

 


 

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