Interbankleistungen
von Banken nicht direkt zur Befriedigung von Kundenbedürfnissen erbrachte Leistungen, sondern auf dem Interbankenmarkt zur gegenseitigen Unterstützung der den Banken übertragenen Aufgaben, z.B. Übernahme von Geld- und Kapitalanlagen anderer Bankbetriebe oder mit der Bundesbank abgewickelte Geldmarktgeschäfte (Geldpolitik, Offenmarktpolitik).
|