Job Sharing
Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes mit zwei oder mehreren Teilzeitarbeitskräften bei freier individueller Zeitaufteilung, aber gemeinsamer Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe. J. wird seit 1967 in den USA praktiziert. 1980 hat der Arbeitsring der Arbeitgeberverbände der Deutschen Chemischen Industrie e.V. einen J.-Mustervertrag als Modell vorgestellt. 1981 stellte die CDU/CSU- Bundestagsfraktion als erste politische Partei einen neuen Mustervertrag vor, der bisherige Kritikpunkte aus der Diskussion berücksichtigte. J. bietet Vorteile für Arbeitgeber (z.B. Reduzierung von Fehlzeiten) wie für Arbeitnehmer (z.B. Vergrößerung der persönlichen Freiheit), bringt aber auch für beide Nachteile (z.B. begrenzte Wirkung der Arbeitsschutzgesetze für Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber steht einer Gruppe gegenüber, deren Mitglieder keine individuelle Verpflichtung zur Leistungserfüllung haben).
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