Kinderfreibetrag
steuerliche Berücksichtigung der Kinder bei der Einkommensteuer. K. beträgt ab 1993 EUR
4. 104, EUR je Kind und wird vom steuerpflichtigen Einkommen (Einkommensteuer) abgezogen. K. gilt für jedes Kind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, bis zum 27. Lebensjahr für Kinder in der Ausbildung.
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