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Kindergeld

  von der Bundesanstalt für Arbeit an Personen mit Kindern bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres (danach nur bis Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sie in der Ausbildung sind und z.B. bei Berufsausbildung weniger als 750 EUR monatlich verdienen) gezahlter Betrag zur Verminderung familiärer Belastung. Das K. beträgt monatlich für das
1. Kind 70 EUR, für das
2. Kind 130 EUR, für das
3. 220 EUR und für jedes weitere 240 EUR. Beim Überschreiten eines Freibetrages wird das K. stufenweise gekürzt. Zusätzlich zum K. zahlt der Staat ab 1986 als Ersatz für steuerliche Kinderfreibeträge einen Kindergeld-Zuschlag, wenn das Familieneinkommen so niedrig ist, daß sich Steuererleichterungen gar nicht oder nur z.T. auswirken können.

 

 


 

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Kinderfreibetrag
 
kinked demand curve