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Bundesanstalt für Arbeit

(Abk.: BA) Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sitz in Nürnberg mit Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern sowie weiteren Neben- und Hilfsstellen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung übt Rechtsaufsicht aus. Der Haushaltsplan bedarf der Genehmigung durch die Bundesregierung. Ihre Aufgaben bestehen in der Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Hilfe bei Arbeitslosigkeit durch Geld (Arbeitslosengeld, Konkursausfallgeld , Arbeitslosenhilfe) oder Arbeitsbeschaffung; seit dem Arbeitsförderungsgesetz von 1969 -mit 11.Novelle 1994 - steht die Vermeidung von Arbeitslosigkeit im Vordergund: Förderung beruflicher Ausbildung, Fortbildung und Umschulung, Förderung der Arbeitsaufnahmen, berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen; Ausweitung der seit 1959 geltenden Schlechtwetterregelung zur späteren Winterbauförderung, psychologischer Dienst, Berufsberatung, Kurzarbeitergeld , Eingliederungsbeihilfen, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und für zusätzliche Einstellung älterer Arbeitnehmer. Zur wissenschaftlichen Klärung der Voraussetzungen und Möglichkeiten ihrer Tätigkeit verfügt die B. über ein eigenes Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Siehe auch Arbeitsmarktpolitik . Seit einiger Zeit versucht die B. neue Wege in der Vermittlung von Arbeitslosen zu gehen. Sie organisiert diese stellenorientiert und mittels Datenverarbeitung. Eine täglich aktualisierte Stellenbörse ist eingeführt.

 

 


 

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