Kommanditgesellschaft (KG)
handelsrechtlich eine Personengesellschaft mit unbeschränkt haftenden und mit der Geschäftsführung befugten Gesellschaftern (Komplementäre) und beschränkt bis zur Höhe ihrer Einlage haftenden und mit Kontrollrechten versehenen Gesellschaftern (Kommanditisten). Je einer von ihnen muß vorhanden sein. Komplementär kann auch eine juristische Person sein, so insbesondere eine GmbH , z.B. eine Firma X GmbH & Co KG. In einer sog. kapitalistischen K. dominieren durch einen entsprechend gestalteten Gesellschaftsvertrag die Kommanditisten im Innenverhältnis.
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