konglomerate Wettbewerbsbeschränkung
Wettbewerbsbeschränkung, bei der eine Unternehmung (Betrieb, I.) mit einer anderen verbunden ist, die weder dem gleichen Markt (horizontale Wettbewerbsbeschränkung) noch einer vor- oder nachgelagerten Produktionsstufe (vertikale Wettbewerbsbeschränkung) angehört. k. wird üblicherweise der Finanzkraft der Unternehmung zugeschrieben.
|