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Finanzkraft


1. in der Betriebswirtschaftslehre Ausdruck für eigenerwirtschaftete Mittel eines Unternehmens (Betrieb, I.,
2.). Wird gemessen durch das Verhältnis von Cash Flow zu Umsatzerlösen (F. I genannt) oder Umsatzüberschuß (= Saldo des Umsatzbereiches im Sinne der Kapitalflußrechnung) zu Umsatzerlösen (F. II genannt).
2. in der Finanzwissenschaft das reale Steueraufkommen einer Gebietskörperschaft Ist abhängig von Größe, Bevölkerung und Wirtschaftsstruktur der Gebietskörperschaft. Wird durch die Steuerkraftmeßzahl ermittelt. Positive und negative Unterschiede zwischen F. und Finanzbedarf werden z.T. über den Finanzausgleich ausgeglichen.

 

 


 

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