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Konvergenztheorie

in der Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaft Bezeichnung für verschiedene Gruppen von Theorien der Annäherung von konkreten Gesellschafts-, Wirtschaftsordnungen und Systemen. In der Wirtschaftswissenschaft wird unter K. die zentrale Hypothese der partiellen oder echten Annäherung zwischen kapitalistisch-marktwirtschaftlich und sozialistisch-zentralistisch organisierten Volkswirtschaften (Wirtschaft) verstanden. Vertreter der K. sind fast ausschließlich in Ländern marktwirtschaftlicher Ordnung zu finden. Wirtschaftstheoretiker wie -politiker sozialistischer Länder lehnen eine K. kategorisch ab. Als Argumente für eine Konvergenz werden angeführt: parallele Entwicklungen in der Technik, zunehmende staatliche Planung in westlichen Ländern, z.B. Globalsteuerung und Installation von Marktelementen in östlichen Ländern, Verlagerung ökonomischer Entscheidungsmacht in Unternehmen (Betrieb, I.) zu Managern in kapitalistischen und zu Technokraten in sozialistischen Ländern, Entwicklung zu modernen Industriestaaten und gleichartige Anwendung von Instrumenten und Methoden der Wirtschaftsplanung in beiden Systemen. K. übersieht, daß in den systemkonstitutiven Elementen, z.B. der Eigentumsordnung, der Planungsordnung und politischen Grundordnung, keine Konvergenz erfolgte. Ein naturgesetzlicher Zwang oder historische Gesetzmäßigkeit zur Konvergenz besteht nicht, da Volkswirtschaften nicht mechanistisch funktionieren, sondern immer bewußt gestaltbar sind.

 

 


 

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