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Wirtschaftsordnung

Das Denken in Ordnungen und die Erarbeitung der Grundlagen für eine ordnungsbezogene Beurteilung und Bewältigung wirtschaftlicher Probleme hat in der deutschsprachigen Nationalökonomie Tradition. "Würden wir von oben die Erde betrachten und das erstaunliche Gewimmel von Menschen, die Verschiedenheit der Beschäftigungen, das Ineinandergreifen der Tätigkeiten, so wäre die erste Frage: im Rahmen welcher Ordnung vollzieht sich alles dieses? Wir können nichts Sinnvolles über alles das ... aussagen, wenn die Ordnung unbekannt bleibt." (W. Eucken, 1965, 50). Indem die W. als ein Teil der Organisation der Gesellschaft den Rahmen für den Ablauf der Prozesse des Wirtschaftssystems , des gesellschaftlichen Teilsystems zur Minderung der Knappheit durch Beschaffung, Bereitstellung und Verteilung von ökonomischen Gütern , darstellt, ist von einer Ordnungsbedingtheit des wirtschaftlichen Geschehens auszugehen. Beziehungen bzw. Überschneidungen von W. und politischer Ordnung entstehen durch politische Steuerungsleistungen (Theorie der Wirtschaftspolitik), durch die staatliche Übernahme von Wirtschaftssystemaufgaben, durch die Delegation politischer Entscheidungsbefugnisse an Einheiten des Wirtschaftssystems sowie durch die Beeinflussung politischer Entscheidungen durch (organisierte) Elemente des Wirtschaftssystems. Während die liberale Gesellschaftstheorie (Liberalismus) eine möglichst weitgehende Trennung von Politik und Wirtschaft beinhaltet und dabei privates Eigentum an Produktionsmitteln als Garant persönlicher Freiheit begreift, ergeben sich nach der marxistisch-leninistischen Ideologie bei vergesellschafteten Produktionsmitteln und unabdingbarem Führungsmonopol der sozialistischen Partei sehr weitgehende Überschneidungen beider Teilsysteme, die im Extremfall zu einer staatlichen absorbierten Wirtschaft führen. Die konkrete Ausgestaltung der W. wird somit nicht nur durch die Artikulation und das Wirken menschlicher Bedürfnisse im Zeitablauf bestimmt. Grundlegende Auffassungsunterschiede bezüglich der anzustrebenden Ausprägung der W. als der bedürfnisgerechten W. sind letztlich in unterschiedlichen gesellschaftstheoretischen Konzeptionen verankert. Das bedeutet, daß "Jenseits von Angebot und Nachfrage" (W. Röpke) jede Ordnung in geistigen, politischen und ethischen Überzeugungen ruht, die zu ihrem vollständigen Verständnis berücksichtigt werden müssen. Entsprechend der Bedeutung des Erkenntnisgegenstandes wurde eine Vielzahl von Ansätzen zur Unterscheidung von W. erarbeitet (vgl. D. Schönwitz und H.-J. Weber, 1983, 31ff.). Sehr bekannt geworden ist der klassifikatorische Ansatz Euckens, der auf der Grundlage des Merkmals "Zahl der selbständig planenden Wirtschaftseinheiten" die Idealtypen zentralgeleitete Wirtschaft (Merkmalsausprägung: monistisches Planen) und Verkehrswirtschaft (Merkmalsausprägung: pluralistisches Planen) unterscheidet und die Realität als Mischung dieser reinen Formen ansieht. In späteren Ansätzen wurde eine Differenzierung des klassifikatorischen Instrumentariums im Hinblick auf gemischte W. vorgenommen. Beispielsweise unterscheidet Kloten nach der Intensität der privaten Wirtschaftsführung (Koordination) bzw. öffentlichen Wirtschaftsführung (Subordination) Ordnungen der Verkehrswirtschaft, der gelenkten Marktwirtschaft (gleichgewichtige Verwirklichung von Koordination und Subordination) und der zentralgeleiteten Wirtschaft und macht damit einen Vorschlag zur Ausfüllung der Spannweite zwischen den beiden Euckenschen Polen. Darüber hinaus wird in neueren klassifikatorischen Ansätzen das Bemühen deutlich, die Auswahlentscheidung für kennzeichnende Ordnungsmerkmale explizit und intersubjektiv nachvollziehbar zu begründen, indem die Frage nach den Funktionen der W. gestellt wird. So stellt Lösch den Ordnungsfunktionen Produktion , Allokation , kurz- und langfristige Makrosteuerung sowie Verteilung (Einkommensverteilung) Organisationsalternativen gegenüber und gelangt damit zu einem funktionenfundierten Schema der wirtschaftlichen Organisationsformen. Die Auseinandersetzung mit W. wurde nicht nur durch das Denken in Ordnungen, sondern auch durch das Denken in geschichtlichen Entwicklungsgesetzmäßigkeiten beeinflußt. Von diesem Denkansatz ist ganz zentral die marxistisch-leninistische Gesellschaftstheorie geprägt. Danach wird ausgehend von dem als unüberbrückbar angesehenen Widerspruch zwischen gesellschaftlichem Charakter der Produktion einerseits und privatem Eigentum an Produktionsmitteln sowie privater Aneignung andererseits eine Veränderung aller marktwirtschaftlichen W. in Richtung auf den Sozialismus bzw. Kommunismus angenommen. Das Ausbleiben dieser Zwangsläufigkeit wurde in der politischen Ökonomie des Sozialismus vor allem mit der These vom staatsmonopolistischen Kapitalismus begründet, nach der der "historisch notwendige" Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus dadurch wesentlich verzögert werde, daß es den Großunternehmen, den Monopolen , gelungen sei, sich mit der Staatsgewalt zu "verbünden". Für westliche Varianten des einseitigen Annäherungsdenkens nimmt die Entwicklung gegenüber der zuvor skizzierten östlichen Variante einen ganz anderen Verlauf. Beispielhaft hierfür ist die Auffassung Rostows zu den Stadien wirtschaftlichen Wachstums (Stufenprognose): Im Zuge des fortschreitenden Industrialisierungsprozesses, im Zeitalter des Massenkonsums und der Befriedigung grundlegender physiologischer Bedürfnisse entstehe auch in hierarchisch-autoritär geprägten zentralverwaltungswirtschaftlichen Ordnungen der Drang nach Befriedigung höherwertiger Grundbedürfnisse, vor allem nach der Befriedigung des Bedürfnisses nach mehr individueller Freiheit. Daraus lasse sich eine Entwicklungstendenz zu einer dezentral organisierten W. ableiten. Eine dritte Variante des Entwicklungsdenkens nimmt eine Konvergenz der W., eine beiderseitige Annäherung an. Namhafter Vertreter der Konvergenzthese ist Tinbergen, der der Auffassung ist, daß es in der geschichtlichen Entwicklung notwendig zu einer gemischten W. kommen werde, die Markt und Plan als prägende Merkmale beinhaltet, da sich unter dem Einfluß des ökonomischen Effizienzstrebens auf Dauer das "Beste aus beiden Welten" durchsetze, wobei ideologisch bestimmte Ziele an Bedeutung verlieren würden und der "Wohlstand des ganzen Volkes" überall immer mehr zum erklärten Ziel der Ordnungsgestaltung werde. Als Ergebnis der Betrachtung der bisherigen Entwicklung der W. ist jedoch festzuhalten, daß sich Konvergenz im Sinne einer Bewegung hin zu einer hinreichend genau umrissenen "mixed economy" nicht als Grundströmung der historischen Entwicklung abzeichnet. Die marxistisch-leninistische Entwicklungstheorie bisheriger Prägung ist durch die Ende der 80er Jahre dieses Jahrhunderts beginnende Umwandlung der Zentralverwaltungswirtschaften Mittel- und Osteuropas in marktwirtschaftlich geprägte Ordnungen obsolet geworden. Jedoch sind auch westliche Varianten des Denkens in geschichtlichen Entwicklungsgesetzmäßigkeiten zur Erklärung und als Grundlage ordnungspolitischer Gestaltung dieser Transformationsprozesse bislang zu eng angelegt. Differenzierte Theorien zur Transformation von Wirtschaftssystemen von der sozialistischen Planwirtschaft zu marktwirtschaftlichen Ordnungen müssen noch erarbeitet werden (vgl. N. Kloten, 1989 sowie Forschungsstelle zum Vergleich wirtschaftlicher Lenkungssysteme, 1990). Eucken hat zur "Geschichtsphilosophie der Zwangsläufigkeit" im übrigen kritisch angemerkt, daß mit ihr eine der entscheidenden Tatsachen der Geschichte, nämlich die Einwirkung menschlichen Denkens auf das geschichtliche Werden, nicht ausreichend gewürdigt werde. Rationale Wirtschaftsordnungsgestaltung (Wirtschaftsordnungspolitik) kann vielmehr auf folgende Grundsätze zurückgeführt werden:
1.   W. sind nicht vom Bezugspunkt unbedingter Entwicklungsgesetzmäßigkeiten zu beurteilen, sondern stets daraufhin zu überprüfen, ob sie gegenwärtig eine Form annehmen, die mit der Verwirklichung der gesellschaftlichen Wertvorstellungen vereinbar ist.
2.   Die Wirtschaftsordnungspolitik hat insofern offen zu sein, als W. im Sinne einer undogmatischen Ordnungsgestaltung nicht wie Selbstzwecke behandelt werden dürfen.
3.   Angesichts der Unsicherheit des menschlichen Wissens ist es vernünftig, vor die Reform Prozesse des Ringens mit Argumenten zu setzen, in denen die verschiedensten Aspekte des jeweiligen Problems abgeklärt werden können. Hiervon ausgehend erschließt sich die Bedeutung des Prinzips der Vorrangigkeit ordnungskonformer wirtschaftspolitischer Handlungen, die sich in den Rahmen einer wirtschaftsordnungspolitischen Grundentscheidung einordnen lassen, als Strategie zur Vermeidung nicht kalkulierbarer Risiken der Gesellschaftsgestaltung.

Literatur: W. Eucken, Die Grundlagen der Nationalökonomie.
8. A., Berlin 1965.  N. Kloten, Zur Transformation von Wirtschaftsordnungen, in: Ordo, Band 40, Stuttgart-New York 1989. Treuhandanstalt (Hrsg.), Privatisieren  Miteinander in die Soziale Marktwirtschaft. Köln 1992. D. Schönwitz/H.-J. Weber, Wirtschaftsordnung. Eine Einführung in Theorie und Politik. München-Wien 1983.

 

 


 

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