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Kreditkarte

Ausweiskarte, die den Inhaber zu bargeldlosem Bezahlen in solchen Geschäften, Hotels usw. berechtigt, die dem Kartensystem als Vertragsunternehmen angeschlossen sind. Bis zur Abrechnung des Betrages vom Bankkonto nimmt der Karteninhaber Kredit in Anspruch. Die Kreditkarte ist in der Bundesrepublik (anders als in den USA) kein Massenzahlungsmittel, es wird nur eine spezielle Form der Kreditkarte, die Travel and Entertainment-Karte, von einem begrenzten Inhaberkreis verwendet.




Bonitätsausweis, der dem Inhaber den Bezug von Gütern und Bargeld bei den Vertragsunternehmen der Kreditkarte-norganisation bis zu einem bestimmten Höchstbetrag bei Einräumung eines Zahlungszieles ermöglicht. Im Umfang erfolgter Inanspruchnahme erhält der Kunde kurzfristigen Kredit. Die Banken der Kreditkarte-norganisation verpflichten sich i.d.R. gegenüber dem Verkäufer zum Ankauf der offenen Rechnungen gegen Entgeld. Grundsätzlich steht jedermann die Mitgliedschaft in der K.-norganisation gegen Zahlung einer Jahresgebühr oder Aufnahmegebühr offen. Für jedes Mitglied wird ein persönliches Kreditlimit nach einer  Kreditwürdigkeitsprüfung festgelegt. Die Ausfallquote nicht eingelöster Kundenrechnungen ist deshalb gering, nach Bankenauskunft 0,5%. Entwicklungsgeschichtlich sind K. in den USA ab der Jahrhundertwende aufgekommen. Der Erfolg eines K.-nsystems hängt von der Zahl der beteiligten Vertragsunternehmen und Banken sowie der operationalen Infrastruktur (z.B. Datenverarbeitungssystem) ab, die die Organisation stützen. Der Eurocard/Master Card K.-nverbund hat weltweit über 8 Mio Vertragspartner in 170 Ländern und 150 Mio Inhaber von K. In der Bundesrepublik sind auch einige K.-nsysteme eingeführt: Eurocard, seit 1976 vom Bankensektor ausgegeben, ist Marktführer gemessen an ausgegebenen Karten (1994 6 Mio), American Express mit 1,0 Mio, Visa mit etwa 2,7 Mio und Diners mit knapp 0,4  Mio Karteninhabern zum Jahresende 1994. In den letzten Jahren ist der Markt für K. durch einen harten Wettbewerb gekennzeichnet.

 

 


 

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