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Kreditwürdigkeitsprüfung

Z.T. auch: Bonitätsprüfung. Wichtigste Form der Prüfung der Finanzierungswürdigkeit von Unternehmen, Personen und öffentlichen Haushalten bzw. Staaten. Auch: Finanzierungswürdig-keitsprüfung. Stellt bei Kredit nehmenden Unternehmen vor allem auf deren Ertragslage und zukünftige Ertragskraft ab. Als Unterlagen dienen Handels- und Steuerbilanzen, GuV-Rechnungen, Kreditstatus, Finanz-, Investi-tions-, Absatzpläne usw., Liquiditätsrechnungen, Darstellungen der Geschäftsaussichten u. v. a. m., je nach Einzelfall. Neben diese materielle Kreditwürdigkeitsprüfung tritt die persönliche Kreditwürdigkeitsprüfung, die Ruf, Charakter, Persönlichkeit, persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Beschlagenheit, unternehmerische Fähigkeiten usw. umfasst. Bei Krediten an Privatpersonen, vor allem Verbraucher-, Kleinkredite, persönliche Darlehen usw. spielt neben der Einkommenslage und evtl. Vermögen vor allem die persönliche Kreditwürdigkeit die wichtigste Rolle.

Bonitätsprüfung des Kreditgebers zu den wirtschaftlichen Grundlagen des Kreditnehmers, um seine Risiken des persönlichen (Zahlungs- und Geschäftsmoral sowie Zuverlässigkeit in der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen) und betrieblichen Bereiches (z.B. gegenwärtige Vermögens- (Vermögen) und Liquiditätssituation (Liquidität) sowie zukünftige Erfolgsentwicklung des Unternehmens (Betrieb, I.)) zu ermitteln und weitestgehend auszuschalten. K. bezieht sich auf die Fähigkeit des Antragstellers zur Zins- und Tilgungszahlung zu den vorgesehenen Terminen. Nach dem Gesetz über das Kreditwesen besteht für Kredite über 50000 EUR eine rechtliche Verpflichtung zur K. Die Art der K. ist grundsätzlich abhängig von der Art und Größe des Kredits, Betriebsgröße, gegenwärtige und künftige wirtschaftliche Situation der Branche. K. für standardisierte Kreditentscheidungen, z.B. Konsumentenkredite, wenden heute computergestützte Verfahren an (Credit-Scoring).

 

 


 

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