Kalkulation
Bankkalkulation.
Prozess bzw. Verfahren der Zurechnung von Kosten auf kostenverursachende Objekte, i.d.R. marktfähige Produkte oder Dienstleistungen, daneben auch technische Verfahren, Herstellungsprozesse oder betriebliche Organisationsbereiche; im Fall der Kalkulation von Produkten oder Dienstleistungen auch als Kostenträgerstückrechnung bezeichnet. Sie erfolgt mit den Zielen:
(1) Bereitstellung von Unterlagen für die Preis- und Absatzpolitik, so z.B. Ermittlung von Selbstkosten (siehe auch Zuschlagskalkulation, ) oder von Preisuntergrenzen,
(2) Bewertung der Bestände und Bestandsveränderungen an Halb- und Fertigfabrikaten zu Herstellkosten,
(3) Ermittlung der Zusammensetzung des Betriebserfolgs durch Zurechnung der Kosten auf die Kostenträger,
(4) Lieferung von Entscheidungshilfen für die Produktions- und Absatzplanung. Die jeweilige Anwendung der Kalkulationsverfahren richtet sich nach dem Fertigungstyp des Betriebs wie folgt:
(1) Die Divisionskalkulation kommt bei Massenfertigung eines einzigen Produkts zur Anwendung,
(2) die Äquivalenzziffemkalkulation eignet sich für Betriebe der Sorten- bzw. Serienfertigung, bei denen feste Relationen der Kostenverursachung bestimmt werden können,
(3) die aus der Betriebsabrechnung (auch Kostenstellenrechnung) abgeleitete Zuschlagskalkulation ist bei Auftragsfertigung und einer heterogenen Produktpalette zweckmässig. Siehe auch Kostenstellenrechnung, sowie Zuschlagskalkulation.
1. allgemein: Kostenrechnung.
2. Kostenträgerstückrechnung siehe Selbstkostenrechnung; s. auch Kosten-und Leistungsrechnung .
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