Landeszentralbanken
L. sind die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank in den einzelnen Bundesländern (§ 8 BBkG). Der Vorstand der L. ist Organ der Bundesbank. Er führt die in den Bereich seiner Hauptverwaltung fallenden Geschäfte und Verwaltungsangelegenheiten durch. Die Präsidenten der L. gehören dem Zentralbankrat an.
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