Landesbank
Spitzeninstitut der Sparkassen eines Bundeslandes. Die L. dient den Sparkassen vornehmlich als Refinanzierungsinstitut, sie hat darüber hinaus jedoch weitere Aufgaben: Vergabe von Realkrediten (Kredit) zur Finanzierung von (kommunalen) Investitionen, Emission von Pfandbriefen und Kommunalobligationen, Abwicklung des Auslands- und des Effektengeschäftes der angeschlossenen Sparkassen.
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