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Maschinenkosten

bestehen aus den Anschaffungskosten und aus den Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung. Die Anschaffungskosten werden aktiviert und nach Nutzung abgeschrieben (Abschreibung). Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung werden über die Kostenrechnung verrechnet. Werterhöhende Instandsetzungskosten werden aber wie die Anschaffungskosten behandelt.

 

 


 

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