Banknoten
1. In ihren Ursprüngen schriftliches Zahlungsversprechen einer Bank, ohne den Charakter von Geld im heutigen Sinne zu haben. Von dem Charakter einer einlösbaren Forderung an die ausgebende Notenbank (»Zettelbank«) weiterentwickelt zum heutigen gesetzlichen Zahlungsmittel, das eine Forderung an die emittierende Zentralbank auf Einlösung in ein anderes Medium nicht mehr darstellt. 2. Kurzbezeichnung : Noten. Grösster Teil (neben den Geldmünzen) des Bargeldumlaufs in einer Volkswirtschaft. Von der (Zentral-) Notenbank ausgegebene Geldscheine, die heute alleiniges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel (Legaltender) darstellen. Das bedeutet, dass sie von jedermann zum (aufgedruckten) Nennwert in jeder Höhe zur Zahlung, Tilgung von Schuldverhältnissen usw. angenommen werden müssen (gesetzlicher Annahmezwang); Repudiation ist nicht zulässig bzw. führt zur Hinterlegung der zu zahlenden Summe bei Gericht. Banknoten sind daher definitives Geld. In früheren Jahren hatten auch private Banken (Privatnotenbanken) das Recht zur Ausgabe von Banknoten. Früher bestand auch nicht gesetzlicher Annahmezwang. Zeitweilig existierten mehr oder weniger strenge Deckungsvorschriften für die umlaufenden Banknoten, z. Banknoten durch Gold, Devisen, Handelswechsel. In Zeiten der Goldumlaufwährung waren Banknoten unverzinsliche Anweisungen, die bei Präsentation von der Notenbank in Gold eingelöst werden mussten. Banknoten werden heute meist über Kreditvorgänge bzw. Aktivakäufe - Vergabe von Zentralbankgeld - durch die Zentralbank in den Verkehr gebracht, also über Offenmarktgeschäfte und evtl. Zentralbankkredite an Banken, Kredite an den Staat, Ankauf von Devisen usw. (Geldschöpfung i. S. v. Zentralbankgeldschöpfung). 3.Banknotenumlauf. 4. Eurobanknoten.
ursprünglich ein schriftliches Zahlungsversprechen einer Bank (deshalb Notenbank),Zettel oder Bankzettel genannt, von der Art eines Sichtwechsels (Wechsel), das weder Geld noch ein Wertpapier war. Ist in England im Laufe des 17. Jh. in Gebrauch gekommen und hat sich rasch zum Zahlungsmittel entwickelt. Heute ist die B. eine auf sich selbst gezogene Verbindlichkeit der jeweiligen Notenbank, für den Besitzer eine unverzinsliche Forderung gegen diese. In der Bundesrepublik werden auf EUR lautende B. nur von der Deutschen Bundesbank (Banknotenmonopol) über die Geschäftsbanken in den Verkehr gegeben. B. sind unter juristischem Aspekt das einzige unbeschränkt obligatorische und definitive Geld (gesetzliches Zahlungsmittel). Buchungsmäßig werden sie auf der Passiva der Bundesbankbilanz ausgewiesen. Unter ökonomischem Gesichtspunkt spielt die Eigenschaft des gesetzlichen Zahlungsmittels für die Banknoten keine entscheidende Rolle, sondern die Fähigkeit, bestimmte ökonomische Funktionen (Geld) zu erfüllen, was die Währungsgeschichte bestätigt. Zusammen mit Münzen bilden Banknoten das Bargeld . Siehe auch Effekten .
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