Nettoeinkommen
1. Einkommen nach Abzug aller direkten Steuern und Pflichtbeiträge (z.B. Beiträge zur Sozialversicherung (Sozialbeiträge)). Insofern das N. Arbeitsentgelt ist, spricht man auch von Nettolohn bzw. Nettogehalt.2. Nettogröße des privaten Einkommens(Volkseinkommen): Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit und Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen abzüglich der direkten Steuern und zuzüglich der Transfereinkommen (Einkommen).
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